Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Thüringen aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Herbst/Winter 2024 sowie Angaben zu den Themen Verankerung von digitaler Medienkompetenz, Fort- und Weiterbildungsangebote und hochschulische Verantwortungsstrukturen aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2022 und Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020. Sofern Daten aus einer früheren Erhebung ausgewiesen sind, finden Sie dies als „Indikatoren-Info“ unter der Frage. 

Ein- und Umstiegswege und Rekrutierung

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Hat Ihr Land spezielle Stipendienprogramme für Lehramtsstudierende aufgesetzt, um mehr Lehramtsstudierende bzw. Lehrkräfte zu gewinnen?
Nein
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
Wurde bzw. wird die Wirkung dieser Maßnahmen quantitativ oder qualitativ untersucht (z.B. durch einen Vergleich von Studierendenzahlen aus Zielgruppen vor und nach Beginn der Maßnahme oder durch Befragungen der Studienanfänger*innen, ob die Studienentscheidung in Bezug zur Maßnahme stand)? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein
Gibt es in Ihrem Land ein durch das Land bereitgestelltes Online-Informationsportal, über das sich Interessierte speziell zu den Möglichkeiten des Quer- und Seiteneinstiegs in den Lehrkräfteberuf und entsprechenden Qualifizierungswegen informieren können?
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Nein, es gibt keine Maßnahmen

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Ermöglicht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Einrichtung spezieller Ein-Fach-Masterstudiengänge an Hochschulen für Personen, die einen ersten Studienabschluss in nur einem Unterrichtsfach vorweisen können? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein
Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter Quereinstiegs-Masterstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit für Hochschulabsolvent*innen nicht lehramtsbezogener Studiengänge vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein

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Bietet Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst?
Ja, das Land bietet eine dauerhafte Perspektive.
Falls Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst bietet, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Anerkennung der fachlichen Voraussetzungen gemäß §22 Thüringer Lehrerbildungsgesetz https://www.lehrerinthueringen.de/ich-interessiere-mich-fuer/seiteneinstieg
Geben Sie bitte an, wie Personen ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium und ohne abgeschlossenen Vorbereitungsdienst, die den Seiteneinstieg in Ihrem Land absolvieren, qualifiziert werden. (Mehrfachantworten möglich)

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Anerkennung von Lehramtsabschlüssen in nur einem Fach von Absolvent*innen entsprechender Studiengänge aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland als Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst
  • Nein

Studienstruktur, Studienverlauf, Studienerfolg

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Angebotene Lehramtstypen im Land
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen, Thüringer Gemeinschaftsschulen
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Lehramt an Regelschulen Regelschulen, Thüringer Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt an Gymnasien Gymnasien, Thüringer Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen, Berufsbildende Schulen
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt für Förderpädagogik Förderschulen, Gemeinsamer Unterricht
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.

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Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Nein, es gibt sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Für den Lehramtstyp existiert sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Für den Lehramtstyp existiert sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master

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Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 6 Semester 4 Semester -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 6 Semester 4 Semester 10 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 6 Semester 4 Semester 10 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 6 Semester 4 Semester -
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Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 180 LP 120 LP -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 180 LP 120 LP -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 180 LP 120 LP -
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Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter dualer Lehramtsstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit neben dem grundständigen Lehramtsstudium vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Ja, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: Lehramt an Regelschulen in den Fächern Englisch, Deutsch, Mathematik, Sport und Wirtschaftslehre/Technik
    Anzahl verfügbarer Studienplätze: 50
    Bitte geben Sie, falls vorhanden, zusätzlich einen Link an: https://bildung.thueringen.de/lehrkraefte/duales-studium
Dauer des Vorbereitungsdienstes
18 Monate für den Lehramtstyp 1 (bei nachgewiesenen schulpraktischen Studien Verkürzung auf 12 Monate); 24 Monate für die Lehramtstypen 3, 4, 5, 6 (bei nachgewiesenen schulpraktischen Studien Verkürzung auf 18 Monate)
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Studieninhalte und Querschnittsthemen

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Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben:
http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/lehrer/lehrerbildung/rechtsgrundlagen/index.aspx Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG), Thüringer Verordnung über die Fächer und die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen (ThürEStPLRSVO9), Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (ThürEStPLGymVO)
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
Vorgabe für Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 36 LP -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 2 36 LP -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 - -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 4 36 LP -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften 5 50 LP -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 30 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung - -
Optionalbereich/Sonstiges 6 - -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 7 80-85 LP 85 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 8 10-15 LP mind.5 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 9 80-85 LP 85 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 10 10-15 LP mind. 5 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften 11 30-40 LP 40 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 30 LP 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 12 30 LP 60 LP
Optionalbereich/Sonstiges 13 - -
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 14 210 LP 95 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 15 LP mind. 5 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 15 - 95 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - mind. 5 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften 16 30 LP 20 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 30 LP 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 17 30 LP 60 LP
Optionalbereich/Sonstiges 18 - -
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 19 105-115 LP -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 20 15 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 21 65-75 LP -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 22 15 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften 23 30-40 LP -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 30 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung 24 30 LP -
Optionalbereich/Sonstiges 25 - -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 26 105 LP -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 10-15 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 27 75-85 LP -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 10-15 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften 28 30 LP -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 30 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung 29 30 LP -
Optionalbereich/Sonstiges 30 - -
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Anmerkungen:

1 Die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studienanteile in dem Fach Deutsch schließen grundlegende Studienanteile für Deutsch als Zweit- und Fremdsprache ein.
2 Fach Mathematik 36 LP einschließlich Fachdidaktik
3 Die Studienanteile in Mathematik und Deutsch müssen vom Inhalt und Umfang her der Funktion einer Grundschullehrkraft und dem Klassenleiterprinzip gerecht werden.
4 für das gewählte weitere Fach sind 36 LP einschließlich Fachdidaktik zu erbringen Soweit Deutsch, Mathematik oder das gewählte Prüfungsfach gleichzeitig Schwerpunktfach ist, entfällt auf das Studium in diesem Fach einschließlich Fachdidaktik ein Studienanteil von 72 Leistungspunkten, wobei 10 bis 15 Leistungspunkte auf die Fachdidaktik entfallen. Inhalt und Umfang des Studiums im Schwerpunktfach sind so zu gestalten, dass Studierende in Deutsch, Mathematik oder dem gewählten Prüfungsfach eine Qualifikation erwerben, die zusätzlich einen über die Klassenstufen der Grundschule hinausgehenden Einsatz als Lehrkraft in diesem Fach ermöglicht.
5 Im Studium der Bildungswissenschaften, der Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung, der musisch-rhythmischen und der künstlerischen Erziehung, sowie grundlegende Studieninhalte zu den Themenbereichen Lehren und Lernen in der digitalen Welt, Heterogenität, lnklusion und Grundlagen der Förderdiagnostik vorzusehen.
6 Nach dem Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10%, bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15% abweichen. Die Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der Bachelor- und Masterarbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Die schulpraktischen Studien werden durch vorausgehende fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienanteile vorbereitet.
7 § 12 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG); Bachelor/Master: 80-85 LP inklusive Fachdidaktik; Uni Erfurt: 65-75 LP je Fach ohne Fachdidaktik (zwei Fächer)
8 Bachelor/Master: 10-15 LP; Staatsexamen: mindestens 10 LP
9 Bachelor/Master: 80-85 LP inklusive Fachdidaktik; Uni Erfurt: 65-75 LP je Fach ohne Fachdidaktik (zwei Fächer)
10 Bachelor/Master: 10-15 LP; Staatsexamen: mindestens 10 LP
11 Bachelor/Master: 30-40 LP; in dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für den Regelschullehrer relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln. Lehramtsstudiengang:Das Studium in den Bildungswissenschaften umfasst 40 Leistungspunkte, von denen fünf Leistungspunkte auf den Bereich Deutsch als Zweit- und Fremdsprache entfallen.
12 Im Lehramtsstudiengang wird die Erste Staatsprüfung studienbegleitend abgelegt und bezieht sich auf beide Fachwissenschaften, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften.
13 Die schulpraktischen Studien werden durch vorausgehende fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienanteile vorbereitet. Ferner sind grundlegende Kenntnisse der Sprecherziehung sowie für den Regelschullehrer relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
14 § 13 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG); für das Bachelor/Master-Studienkonzept für das Doppelfach Musik gilt: Musik 210 LP, davon 15 LP Fachdidaktik, für den Lehramtsstudiengang Doppelfach Kunst gilt gemäß Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien: 195 LP, davon 10 LP Fachdidaktik
15 § 13 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG); für das Bachelor/Master-Studienkonzept für das Doppelfach Musik gilt: Musik 210 LP, davon 15 LP Fachdidaktik, für den Lehramtsstudiengang Doppelfach Kunst gilt gemäß Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien: 195 LP, davon 10 LP Fachdidaktik
16 In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für das Gymnasiallehramt relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
17 Im Lehramtsstudiengang wird die Erste Staatsprüfung studienbegleitend abgelegt und bezieht sich auf beide Fachwissenschaften und Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften. Für das Bachelor/Master-Studienkonzept für das Doppelfach Musik bzw. den Lehramtsstudiengang für das Doppelfach Kunst gilt: Bachelorarbeit 10 LP, Masterarbeit 20 LP bzw. Hausarbeit 20 LP.
18 Die schulpraktischen Studien werden durch vorausgehende fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienanteile vorbereitet. Ferner sind grundlegende Kenntnisse der Sprecherziehung sowie für das Gymnasiallehramt relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
19 § 14 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG); Berufliche Fachrichtung: 120-125 LP inklusive Fachdidaktik
20 Berufliche Fachrichtung: 10-15 LP
21 Zweites Unterrichtsfach: 80-85 LP inklusive Fachdidaktik
22 Zweites Unterrichtsfach: 10-15 LP
23 Bachelor/Master: 30-40 LP; in dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für das Berufsschullehramt relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
24 Bachelorarbeit: 10 LP; Masterarbeit: 20 LP
25 Nach dem Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10%, bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15% abweichen. Die Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der Bachelor- und Masterarbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Die schulpraktischen Studien werden durch vorausgehende fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienanteile vorbereitet. Ferner sind grundlegende Kenntnisse der Sprecherziehung, der musisch-rhythmischen und künstlerisch-ästhetischen Erziehung sowie für das Berufsschullehramt relevante Kenntnisse aus der Sonder- und Förderpädagogik zu vermitteln.
26 § 15 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG); zwei sonderpädagogische Fachrichtungen einschließlich sonderpädagogisch grundlegender Fächer.
27 Mindestens 2 allgemeinbildende Fächer (davon Deutsch oder Mathematik) 105 LP, davon je Fach 10-15 LP Fachdidaktik.
28 In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung zu vermitteln.
29 Bachelorarbeit: 10 LP. Sie bezieht sich auf eines der allgemeinbildenden Fächer einschließlich der Fachdidaktiken oder auf bildungswissenschaftliche Themen. Masterarbeit: 20 LP. Sie bezieht sich auf sonderpädagogische Themen.
30 Nach dem Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10%, bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15% abweichen. Die Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der Bachelor- und Masterarbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Die schulpraktischen Studien werden durch vorausgehende fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienanteile vorbereitet. Ferner sind grundlegende Kenntnisse der Sprecherziehung, der musisch-rhythmischen und künstlerisch-ästhetischen Erziehung sowie für das Grundschullehramt relevante Kenntnisse aus der Sonder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.

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Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Am Prozess einer innovativen Schulentwicklung mitzuwirken ist als Ausbildungs- und Kompetenzziel der Lehrerbildung nach § 2 Abs. 1 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG - https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-LehrBiGTHrahmen) definiert.
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Nein
Deutsch als Zweitsprache Ja, für bestimmte Lehramtstypen, und zwar:
Lehramt an Grundschulen Lehramt an Regelschulen
Dokumentation der Vorgaben
Lehramt an Grundschulen: § 11 ThürLbG (https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-LehrBiGTHrahmen)
Demokratiebildung Nein
Dokumentation der Vorgaben
Sie ist im Thüringer Schulgesetz als demokratisches Grundprinzip des Bildungs- und Erziehungsauftrags (§ 2 ThürSchG - https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-SchulGTH2003rahmen) verankert.
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Die Lehrerbildung ist den Prinzipien der Bildung für nachhaltige Entwicklung verpflichtet, Vorgabe aus § 2 Abs. 2 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG - https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-LehrBiGTHrahmen)
Medienkompetenz in einer digitalen Welt Nein
KI-Kompetenz Nein
Informatorische Grundkompetenz Nein
Inklusion/Heterogenität Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-LehrBiGTHrahmen

Diagramm
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, aber nur für bestimmte Lehramtstypen im Umfang von 10 LP
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020. Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.

Diagramm
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Zielvereinbarungen Massnahme wird bereits umgesetzt
Sonstige Maßnahmen: Die Umsetzung der Anforderungen lt. den länderübergreifenden Vorgaben der KMK sind bei der Genehmigung der Studien- und Prüfungsordnungen (§ 19 THürHG)sowie in der Akkreditierung gemäß ThürStudAkkrV nachzuweisen. Massnahme wird bereits umgesetzt
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2021/2022. Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.

Theorie-Praxis-Verknüpfung und Professionsbezug

Diagramm
Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen, aber kein(e) Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
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Anmerkung:

§§ 11 bis 16 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) (https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-LehrBiGTHrahmen)

Diagramm
Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
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Anmerkung:

Aber entsprechende Veranstaltungen sind verpflichtender Bestandteil der Curricula der Hochschulen und werden mit Unterstützung von Vertretern aus dem Schulbereich umgesetzt.
Gibt es in Ihrem Land Anreize (z.B. Deputatsreduktionen, Zulagen etc.) für Lehrkräfte zur Übernahme einer Mentor*innentätigkeit, um Lehramtsstudierende während ihrer schulischen Praxisphasen zu unterstützen, zu begleiten und zu beraten?
Nein

Diagramm
Ist es in Ihrem Land vorgesehen, dass Praktikumsschulen, an denen Lehramtsstudierende ihre Praxisphasen bzw. ihr Praxissemester/anders benanntes Langzeitpraktikum ableisten, verbindliche Qualitätskriterien erfüllen müssen?
Nein

Diagramm
Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar sollen mind. drei Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
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Ergreift Ihr Land Maßnahmen, um für Professor*innen der Fachdidaktik, neben oder im Rahmen der Professur, Möglichkeiten zu schaffen, eine Tätigkeit im Schuldienst auszuüben?
Nein

Verzahnung der Phasen der Lehrkräftebildung

Diagramm
Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Ja, und zwar folgende: Weiterbildungen zum Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung in einem weiteren Fach oder einer zusätzlichen sonderpädagogischen Befähigung
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Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.

Institutionalisierung und Governance

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Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Ja
Bezeichnung der Einrichtungen/Gremien
Am Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) wurde der Beirat für Lehrerbildung als beratendes Gremium des Ministeriums, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller Phasen der Lehrerbildung, der Schulen und des Ministeriums, gebildet.
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Gibt es landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung fördern?
Nein
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Nein
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrkräftebildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Nein

Diagramm
Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrkräftebildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben.
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Dies sind die Zentren für Lehrerbildung an den Hochschulen gemäß § 43 Thüringer Hochschulgesetz. (http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-HSchulGTH2018pP43)
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Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.