Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Schleswig-Holstein aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Herbst/Winter 2024 sowie Angaben zu den Themen Verankerung von digitaler Medienkompetenz, Fort- und Weiterbildungsangebote und hochschulische Verantwortungsstrukturen aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2022 und Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020. Sofern Daten aus einer früheren Erhebung ausgewiesen sind, finden Sie dies als „Indikatoren-Info“ unter der Frage. 

Ein- und Umstiegswege und Rekrutierung

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Hat Ihr Land spezielle Stipendienprogramme für Lehramtsstudierende aufgesetzt, um mehr Lehramtsstudierende bzw. Lehrkräfte zu gewinnen?
Nein
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
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Anmerkung:

Internetplattformen: Allianz für Lehrkräftebildung (https://sh-allianz-lehrkraeftebildung.de/); Traumberuf Lehrer/in (https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/lehrkraeftesh/Bewerbung/_documents/neuSchuldienst), Studieninformationstage, Flyer, gezielte Werbemaßnahmen fürs Lehramt in den Schulen (Bsp. Vorhaben MiLeNa oder Musikbotschafter*innen)
Wurde bzw. wird die Wirkung dieser Maßnahmen quantitativ oder qualitativ untersucht (z.B. durch einen Vergleich von Studierendenzahlen aus Zielgruppen vor und nach Beginn der Maßnahme oder durch Befragungen der Studienanfänger*innen, ob die Studienentscheidung in Bezug zur Maßnahme stand)? (Mehrfachantworten möglich)
  • Ja, die Wirkung aller Maßnahmen wurde bzw. wird quantitativ untersucht
  • Ja, die Wirkung aller Maßnahmen wurde bzw. wird qualitativ untersucht
Gibt es in Ihrem Land ein durch das Land bereitgestelltes Online-Informationsportal, über das sich Interessierte speziell zu den Möglichkeiten des Quer- und Seiteneinstiegs in den Lehrkräfteberuf und entsprechenden Qualifizierungswegen informieren können?
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Nein, es gibt keine Maßnahmen

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Ermöglicht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Einrichtung spezieller Ein-Fach-Masterstudiengänge an Hochschulen für Personen, die einen ersten Studienabschluss in nur einem Unterrichtsfach vorweisen können? (Mehrfachantworten möglich)
  • Ja, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: Lehramt an Gymnasien - Kunst, Musik
    Anzahl verfügbarer Studienplätze: 40
    Bitte geben Sie, falls vorhanden, zusätzlich einen Link an: § 12 Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-LehrBiGSHpP12)
  • Es gibt entsprechende Planungen, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: Lehramt an Gymnasien - Mathematik, Informatik Lehramt an beruflichen Schulen - Sozialpädagogik
    Anzahl geplanter Studienplätze: 50
    zum Semester: 25/26
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Anmerkung:

Eine entsprechende Anpassung des Lehrkräftebildungsgesetzes befindet sich in Abstimmung.

Quelle:

Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter Quereinstiegs-Masterstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit für Hochschulabsolvent*innen nicht lehramtsbezogener Studiengänge vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Ja, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: Lehramt an beruflichen Schulen - gewerblich-technische Fachrichtungen (Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Informationstechnik, Metalltechnik)
    Anzahl verfügbarer Studienplätze: 114
    Bitte geben Sie, falls vorhanden, zusätzlich einen Link an: § 18 Abs. 1 Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-LehrBiGSHV7P7)
  • Es gibt entsprechende Planungen, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: Lehramt an Gymnasien - Kunst, Musik, Mathematik, Informatik Lehramt an beruflichen Schulen - Sozialpädagogik
    Anzahl geplanter Studienplätze: 90
    zum Semester: 25/26
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Anmerkung:

Eine entsprechende Anpassung des Lehrkräftebildungsgesetzes befindet sich in Abstimmung.

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Bietet Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst?
Ja, das Land bietet eine dauerhafte Perspektive.
Falls Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst bietet, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
erfolgreicher Abschluss der Qualifizierung "Seiteneinstieg" mit mindestens der Note 3,49
Geben Sie bitte an, wie Personen ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium und ohne abgeschlossenen Vorbereitungsdienst, die den Seiteneinstieg in Ihrem Land absolvieren, qualifiziert werden. (Mehrfachantworten möglich)
  • Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme(n), und zwar: durch Ausbildung an der Schule und an den Lehrkräftebildungsinstituten
    Dauer der Maßnahme(n) in Wochen: 104
Bitte geben Sie, falls vorhanden, zusätzlich einen Link an:
§ 8 Abs. 1 Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-LehrBiGSHV6P8) und § 4 Landesverordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-BildG2LbVSH2024pP1) und II der Anlage zur Landesverordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung

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Anerkennung von Lehramtsabschlüssen in nur einem Fach von Absolvent*innen entsprechender Studiengänge aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland als Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst

Studienstruktur, Studienverlauf, Studienerfolg

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Angebotene Lehramtstypen im Land
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Lehramt an Gemeinschaftsschulen Gemeinschaftsschulen; bei besonderem Bedarf auch in geeigneten Bildungsgängen anderer Schularten
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt an Gymnasien Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, Wirtschaftsgymnasien, berufsbildende Schulen
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an berufsbildenden Schulen berufsbildende Schulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt Sonderpädagogik Förderzentren; alle Schularten (integrativ)
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.

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Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Ja, eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-LehrBiGSHV7IVZ); Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-HSchulGSH2016V11IVZ)
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master

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Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 6 Semester 4 Semester
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Anmerkung:

Lehramtstyp 4: beim Fach Musik im Bachelorstudiengang 8 Semester.
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 180 LP 120 LP
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Anmerkung:

Im Fach Musik an der Musikhochschule Lübeck 240 LP im Bachelorstudiengang und 120 LP im Masterstudiengang
Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter dualer Lehramtsstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit neben dem grundständigen Lehramtsstudium vor? (Mehrfachantworten möglich)

Studieninhalte und Querschnittsthemen

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Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben

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Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Nein
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Nein
Deutsch als Zweitsprache Nein
Demokratiebildung Nein
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Nein
Medienkompetenz in einer digitalen Welt Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
§ 12 des Lehrkräftebildungsgesetzes (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-LehrBiGSHpP12)
KI-Kompetenz Nein
Informatorische Grundkompetenz Nein
Inklusion/Heterogenität Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
§ 12 des Lehrkräftebildungsgesetzes (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-LehrBiGSHpP12)
Sonstige: Durchgängige Sprachbildung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
§ 12 des Lehrkräftebildungsgesetzes (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-LehrBiGSHpP12)

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In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von - LP
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Anmerkung:

Verpflichtend nach dem Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15. Juli 2014, keine LP Vorgabe

Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.

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Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Zielvereinbarungen Massnahme wird bereits umgesetzt
Berücksichtigung der Thematik in Hochschulverträgen Massnahme wird bereits umgesetzt
Berücksichtigung der Thematik im Lehrkräftebildungsgesetz Massnahme wird bereits umgesetzt
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2021/2022. Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.

Theorie-Praxis-Verknüpfung und Professionsbezug

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Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
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Anmerkung:

§ 13 des Lehrkräftebildungsgesetzes Schleswig-Holstein (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-LehrBiGSHV8P13)
Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbezogener Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Dauer (an der Praktikumsschule) - 8-14
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - drittes MA-Semester
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Dauer (an der Praktikumsschule) - 8-14
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - drittes MA-Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Dauer (an der Praktikumsschule) - 8-14
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - drittes MA-Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Dauer (an der Praktikumsschule) - 8-14
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - drittes MA-Semester
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Dauer (an der Praktikumsschule) - 8-14
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - drittes MA-Semester

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Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
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Anmerkung:

Neben den hochschuleigenen Veranstaltungen bietet das Landesinstitut (IQSH) in Kooperation mit den Hochschulen Reflexionsveranstaltungen für Studierende im Praxissemester an.
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Fachseminarleiter*innen des Studienseminars
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Anmerkung:

Neben den hochschuleigenen Veranstaltungen bieten die Landesinstitute IQSH (für allgemeine Bildung) und SHIBB (für berufliche Bildung) in Kooperation mit den Hochschulen Reflexionsveranstaltungen für Studierende im Praxissemester an.
Gibt es in Ihrem Land Anreize (z.B. Deputatsreduktionen, Zulagen etc.) für Lehrkräfte zur Übernahme einer Mentor*innentätigkeit, um Lehramtsstudierende während ihrer schulischen Praxisphasen zu unterstützen, zu begleiten und zu beraten?
Ja, und zwar: 0,5 Lehrerwochenstunden pro Jahr

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Gibt es durch Ihr Land bereitgestellte Unterstützungsangebote für Lehramtsstudierende während ihres Praxissemesters/während ihrer anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen), die die Vereinbarkeit mit der Studienorganisation und Studienfinanzierung fördern?
Ja, und zwar: Erstattung der Fahrtkosten für die Fahrten vom Wohnort zur Praktikumsschule im Rahmen des Praxissemesters bzw. Übernahme von Übernachtungskosten im Praxissemester, sofern diese die ansonsten anfallenden Fahrtkosten nicht übersteigen.

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Ist es in Ihrem Land vorgesehen, dass Praktikumsschulen, an denen Lehramtsstudierende ihre Praxisphasen bzw. ihr Praxissemester/anders benanntes Langzeitpraktikum ableisten, verbindliche Qualitätskriterien erfüllen müssen?
Nein

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Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar müssen mind. 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
Ergreift Ihr Land Maßnahmen, um für Professor*innen der Fachdidaktik, neben oder im Rahmen der Professur, Möglichkeiten zu schaffen, eine Tätigkeit im Schuldienst auszuüben?
Nein

Verzahnung der Phasen der Lehrkräftebildung

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Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Nein
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Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.

Institutionalisierung und Governance

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Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Ja
Bezeichnung der Einrichtungen/Gremien
Allianz für Lehrkräftebildung
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Anmerkung:

§ 18a des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-HSchulGSH2016V15P18a)
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Quelle der Dokumente
Gibt es landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung fördern?
Nein
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Nein, aber geplant
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
Verankerung der Allianz für Lehrkräftebildung, die unter anderem auch eine qualitative Fortentwicklung der Lehrkräftebildung zur Aufgabe hat, im Hochschulgesetz.
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrkräftebildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Ja, und zwar: § 110 des Hochschulgesetzes
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Anmerkung:

Im Rahmen der Novelle des Lehrkräftebildungsgesetzes ist die Aufnahme einer Innovationsklausel vorgesehen. Das Gesetz befindet sich in Abstimmung.

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Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrkräftebildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben.
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
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Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.