Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Sachsen-Anhalt aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Herbst/Winter 2024 sowie Angaben zu den Themen Verankerung von digitaler Medienkompetenz, Fort- und Weiterbildungsangebote und hochschulische Verantwortungsstrukturen aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2022 und Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020. Sofern Daten aus einer früheren Erhebung ausgewiesen sind, finden Sie dies als „Indikatoren-Info“ unter der Frage. 

Ein- und Umstiegswege und Rekrutierung

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Hat Ihr Land spezielle Stipendienprogramme für Lehramtsstudierende aufgesetzt, um mehr Lehramtsstudierende bzw. Lehrkräfte zu gewinnen?
Ja, und zwar: Weltenretter
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
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Anmerkung:

Marketingkampagne zur Lehrkräftegewinnung/Rekrutierung unter www.lehrer.sachsen-anhalt.de;Corporate Design der WELTENRETTER, Präsenz auf zielgruppenfokussierten Recruiting-Events in Sachsen-Anhalt, Auftritte in den sozialen Medien, Rekrutierung via Headhunter-Agenturen (Pilotprojekt bis Ende 2022), Podcast für Lehrkräfte und Lehramtsstudierende ab SJ 22/23; Kooperationen mit den Hochschulen, Zusammenarbeit mit Prime-Gymnasien, Roadshow für das Lehramt Sekundarschule und ein Stipendium ab dem WS22/23 mit Bindung an eine Bedarfsschule in Sachsen-Anhalt
Wurde bzw. wird die Wirkung dieser Maßnahmen quantitativ oder qualitativ untersucht (z.B. durch einen Vergleich von Studierendenzahlen aus Zielgruppen vor und nach Beginn der Maßnahme oder durch Befragungen der Studienanfänger*innen, ob die Studienentscheidung in Bezug zur Maßnahme stand)? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein
Gibt es in Ihrem Land ein durch das Land bereitgestelltes Online-Informationsportal, über das sich Interessierte speziell zu den Möglichkeiten des Quer- und Seiteneinstiegs in den Lehrkräfteberuf und entsprechenden Qualifizierungswegen informieren können?
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Ja, es gibt Maßnahmen, und zwar: Stipendium und duales Lehramtsstudium mit anschließender Verpflichtung der Studierenden eine bestimmte Zeit im Bundesland als Lehrkraft tätig zu sein

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Ermöglicht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Einrichtung spezieller Ein-Fach-Masterstudiengänge an Hochschulen für Personen, die einen ersten Studienabschluss in nur einem Unterrichtsfach vorweisen können? (Mehrfachantworten möglich)
  • Ja, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: Kunst im Gymnasium
    Anzahl verfügbarer Studienplätze: 10
    Bitte geben Sie, falls vorhanden, zusätzlich einen Link an: https://www.burg-halle.de/kunst/lehramt-kunst-med/lehramt-kunst-med/
  • Es gibt entsprechende Planungen, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: Musik
Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter Quereinstiegs-Masterstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit für Hochschulabsolvent*innen nicht lehramtsbezogener Studiengänge vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Es gibt entsprechende Planungen, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: geplant ist ein dualer Quereinstiegsmaster im Sekundarschullehramt für die Fächer Mathematik, Technik, Chemie, Physik
    Anzahl geplanter Studienplätze: 20
    zum Semester: WS 25/26

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Bietet Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst?
Ja, das Land bietet eine dauerhafte Perspektive.
Falls Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst bietet, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Bestehen einer einjährigen Probezeit und Entfristung der Arbeitsverträge
Geben Sie bitte an, wie Personen ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium und ohne abgeschlossenen Vorbereitungsdienst, die den Seiteneinstieg in Ihrem Land absolvieren, qualifiziert werden. (Mehrfachantworten möglich)
  • Qualifizierungsmaßnahme(n) vor dem ersten Einsatz als Lehrkraft an einer Schule, und zwar: Grundlagenkurs im Rahmen eines vorgeschalteten verpflichtenden Einführungskurses
    Dauer der Maßnahme(n) in Wochen: 4
  • Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme(n), und zwar: Professionalisierungsphase im Rahmen des verpflichtenden Einführungskurses, ab dem zweiten Jahr differenzierende Angebote
    Dauer der Maßnahme(n) in Wochen: 40
Bitte geben Sie, falls vorhanden, zusätzlich einen Link an:
Konzept des Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt zur Qualifizierung im Jahr der Befristung

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Anerkennung von Lehramtsabschlüssen in nur einem Fach von Absolvent*innen entsprechender Studiengänge aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland als Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst
  • Ja, und zwar für die folgenden Lehramtstypen und/oder Fächer: Kunst, Musik

Studienstruktur, Studienverlauf, Studienerfolg

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Angebotene Lehramtstypen im Land
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Lehramt an Sekundarschulen Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt an Gymnasien Gymnasien, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Berufsbildende Schulen
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt an Förderschulen Förderschulen, Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.

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Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Nein, es gibt sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Für den Lehramtstyp existiert sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Für den Lehramtstyp existiert sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"

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Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe - - 8 Semester
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 6 Semester 4 Semester 8 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 6 Semester 4 Semester 9 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter - - 9 Semester
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Anzahl der Leistungspunkte
Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe - 240 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 300 LP 240 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 300 LP 270 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 300 LP -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter - 270 LP
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Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter dualer Lehramtsstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit neben dem grundständigen Lehramtsstudium vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Ja, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: Sekundarschullehramt Deutsch/Mathematik in Kombination mit Ethik, Chemie, Physik, Technik
    Anzahl verfügbarer Studienplätze: 30
    Bitte geben Sie, falls vorhanden, zusätzlich einen Link an: https://www.ovgu.de/Lehramt_an_Sekundarschulen_bachelor.html

Studieninhalte und Querschnittsthemen

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Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang / Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption Lehramtsbefähigender Masterstudiengang Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - 25 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - 25 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - 20 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - 20 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - 15 LP
Bildungswissenschaften - - 50 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) - - 20 LP
Abschlussarbeit/-prüfung - - 10 LP
Optionalbereich/Sonstiges 1 - - 5 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 60 LP 10 LP 65 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 5 LP 10 LP 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 60 LP 10 LP 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 5 LP 10 LP 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - 60 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - 15 LP
Bildungswissenschaften 40 LP 30 LP 35 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 10 LP 30 LP 20 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 20 LP 15 LP
Optionalbereich/Sonstiges 2 - - 5 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 60 LP 15 LP 80 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 5 LP 10 LP 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 60 LP 15 LP 75 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 5 LP 10 LP 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - 75 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - 15 LP
Bildungswissenschaften 40 LP 20 LP 35 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 10 LP 30 LP 20 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 20 LP 15 LP
Optionalbereich/Sonstiges 3 - - 5 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 100 LP 10 LP -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 0 LP 20 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 40 LP 25 LP -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 0 LP 15 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 30 LP 30 LP -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 6 LP 30 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 20 LP -
Optionalbereich/Sonstiges 4 - - -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - 25 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - 25 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - 45 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - 35 LP
Bildungswissenschaften - - 65 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) - - 25 LP
Abschlussarbeit/-prüfung - - 15 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - 5 LP
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Anmerkungen:

1 Im Bereich Bildungswissenschaften sind 15 LP "Fächerübergreifende Grundschuldidaktik" enthalten. Obligatorisch sind die Module "Deutsch als Zweitsprache" und "Förderpädagogische Kompetenzen" im Umfang von je 10 LP.
2 Der Masterstudiengang enthält im Bereich Bildungswissenschaften explizit 5 LP Inklusion und 10 LP Berufsorientierung.
3 Der Masterstudiengang enthält im Bereich Bildungswissenschaften explizit 5 LP Inklusion.
4 Im Masterstudiengang sind die Praktika entsprechend eines Modellversuchs des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft im Umfang von 30 LP verankert.

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Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Ja, für alle Lehramtstypen
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Nein, aber geplant für alle Lehramtstypen
Deutsch als Zweitsprache Ja, für alle Lehramtstypen
Demokratiebildung Ja, für alle Lehramtstypen
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Ja, für alle Lehramtstypen
Medienkompetenz in einer digitalen Welt Ja, für alle Lehramtstypen
KI-Kompetenz Nein
Informatorische Grundkompetenz Ja, für alle Lehramtstypen
Inklusion/Heterogenität Ja, für alle Lehramtstypen

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In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
  • Curriculare Standards
  • Zielvereinbarungen
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von 5 LP
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Anmerkung:

Der Masterstudiengang enthält im Bereich Bildungswissenschaften explizit 5 LP Inklusion.

Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachwissenschaften
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020. Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.

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Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Zielvereinbarungen Massnahme wird bereits umgesetzt: https://mw.sachsen-anhalt.de/themen/hochschulen/zielvereinbarungen/#c242278
Berücksichtigung der Thematik in Regelungen in staatlichen Prüfungsordnungen Massnahme wird bereits umgesetzt: Anforderungen zum Ergänzungsstudiengang "Medienbildung" der MLU werden in Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemein bildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO - Allg. bild. Sch.) aufgenommen
Sonstige Maßnahmen: BMBF-Projekt „Digital kompetent im Lehramt (DikoLa)“ der MLU Massnahme wird bereits umgesetzt: https://www.zlb.uni-halle.de/qlb/
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2021/2022. Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.

Theorie-Praxis-Verknüpfung und Professionsbezug

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Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
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Anmerkung:

Es gibt landesweite Vorgaben über ein Praxissemester in der gestuften Studienstruktur (Master LAT 3 und LAT4).

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Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: hochschulspezifische Zielvereinbarungen
Gibt es in Ihrem Land Anreize (z.B. Deputatsreduktionen, Zulagen etc.) für Lehrkräfte zur Übernahme einer Mentor*innentätigkeit, um Lehramtsstudierende während ihrer schulischen Praxisphasen zu unterstützen, zu begleiten und zu beraten?
Ja, und zwar: Von den durch Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erzeugten Stunden des eigenverantwortlichen Unterrichts verbleiben drei Stunden zu Ausbildungszwecken an der Schule. Diese werden den Schulen nicht personenbezogen zugewiesen.

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Gibt es durch Ihr Land bereitgestellte Unterstützungsangebote für Lehramtsstudierende während ihres Praxissemesters/während ihrer anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen), die die Vereinbarkeit mit der Studienorganisation und Studienfinanzierung fördern?
Nein

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Ist es in Ihrem Land vorgesehen, dass Praktikumsschulen, an denen Lehramtsstudierende ihre Praxisphasen bzw. ihr Praxissemester/anders benanntes Langzeitpraktikum ableisten, verbindliche Qualitätskriterien erfüllen müssen?
Nein

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Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar sollen mind. 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
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Anmerkung:

SOLL-Vorschrift im Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt: 3 Jahre (Ausnahmen möglich).
Ergreift Ihr Land Maßnahmen, um für Professor*innen der Fachdidaktik, neben oder im Rahmen der Professur, Möglichkeiten zu schaffen, eine Tätigkeit im Schuldienst auszuüben?
Nein

Verzahnung der Phasen der Lehrkräftebildung

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Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Ja, und zwar folgende: berufsbegleitender Zertifikatskurs zur Erlangung des zweiten Unterrichstfaches für Seiteneinsteigende
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Maßnahmebeginn war am 1.September 2020 an der MLU Halle für die Fächer Deutsch und Englisch und an der OVGU Magdeburg für Mathematik jeweils für die LÄ an Sekundarschulen und Gymnasien. Diese Kurse werden fortgesetzt. Ab 2022 werden zusätzlich Zertifikatskurse für das LA an Grundschulen (Deutsch und Mathematik) an der MLU Halle und für das LA an Sekundarschulen (Physik) an der OVGU Magdeburg angeboten.
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Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.

Institutionalisierung und Governance

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Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Nein
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Anmerkung:

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg: Zentrum für Lehrerbildung, Otto-von-Guericke Universität Magdeburg: Zentrum für Lehrerbildung.Es handelt sich um Gremien, die eng mit dem Wissenschaftsministerium und dem Bildungsministerium zusammenarbeiten und die beim Rektorat der jeweiligen Universität verortet sind. Darüber hinaus existiert kein übergeordnetes Gremium.
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Quelle der Dokumente
Die Zielvereinbarungen 2020-2024 (Anlage 4 befasst sich mit der universitären Lehrerbildung) zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen: https://mwu.sachsen-anhalt.de/wissenschaft/hochschulen/zielvereinbarungen
Gibt es landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung fördern?
Nein
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Ja, und zwar seit: 2020
Dokumentation/Quelle
Strategische Dokumente sind sowohl die Zielvereinbarungen als auch die Hochschulentwicklungsplanung https://mw.sachsen-anhalt.de/themen/hochschulen/zielvereinbarungen/#c242278
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
Die Ministerien befinden sich im ständigen Austausch mit den anderen Ländern, den Hochschulen sowie dem Zentrum für Schul- und Bildungsforschung der MLU.
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrkräftebildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Ja, und zwar: §99 HSG LSA, §30 SchulG LSA
Dokumentation/Quelle
§ 99 HSG LSA enthält eine Experimentierklausel für die Verwaltungseinrichtungen der Hochschulen. https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-SchulGST2018V8P30

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Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrkräftebildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben.
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
siehe Anmerkungen
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Anmerkung:

Die Schaffung derartiger Einrichtungen an den Universitäten wurde im Jahr 2004 mit der Zielvereinbarung zwischen Landesregierung und Hochschulen ausgelöst.

Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.