Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Rheinland-Pfalz aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Herbst/Winter 2024 sowie Angaben zu den Themen Verankerung von digitaler Medienkompetenz, Fort- und Weiterbildungsangebote und hochschulische Verantwortungsstrukturen aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2022 und Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020. Sofern Daten aus einer früheren Erhebung ausgewiesen sind, finden Sie dies als „Indikatoren-Info“ unter der Frage. 

Ein- und Umstiegswege und Rekrutierung

Diagramm
Hat Ihr Land spezielle Stipendienprogramme für Lehramtsstudierende aufgesetzt, um mehr Lehramtsstudierende bzw. Lehrkräfte zu gewinnen?
Nein
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
Wurde bzw. wird die Wirkung dieser Maßnahmen quantitativ oder qualitativ untersucht (z.B. durch einen Vergleich von Studierendenzahlen aus Zielgruppen vor und nach Beginn der Maßnahme oder durch Befragungen der Studienanfänger*innen, ob die Studienentscheidung in Bezug zur Maßnahme stand)? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein
Gibt es in Ihrem Land ein durch das Land bereitgestelltes Online-Informationsportal, über das sich Interessierte speziell zu den Möglichkeiten des Quer- und Seiteneinstiegs in den Lehrkräfteberuf und entsprechenden Qualifizierungswegen informieren können?
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Ja, es gibt Maßnahmen, und zwar: Veranstaltungen der Zentren für Lehrerbildung zusammen mit den Staatlichen Studienseminaren Hinweise auf Bewerbungsportalen sowie Homepages von Schulaufsicht und Ministerium für Bildung

Diagramm
Ermöglicht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Einrichtung spezieller Ein-Fach-Masterstudiengänge an Hochschulen für Personen, die einen ersten Studienabschluss in nur einem Unterrichtsfach vorweisen können? (Mehrfachantworten möglich)
  • Es gibt entsprechende Planungen, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: aktuell für das Lehramt an Gymnasien (Bildende Kunst, Musik)
Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter Quereinstiegs-Masterstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit für Hochschulabsolvent*innen nicht lehramtsbezogener Studiengänge vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Es gibt entsprechende Planungen, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: aktuell für die Lehrämter an Gymnasien (Bildende Kunst, Informatik, Musik) und an berufsbildenden Schulen (berufliche Fächer)

Diagramm
Bietet Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst?
Ja, das Land bietet eine dauerhafte Perspektive.
Falls Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst bietet, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Zulassungsvoraussetzungen zur päd. Zusatzausbildung: universitärer Abschluss auf Master-Niveau (300 ECTS) und mit Ausnahme der künstlerischen Fächer fachwiss. Leistungen für Zweitfach im Umfang von 60 ECTS erforderlich Bei Bestehen der Abschlussprüfung: i.d.R. unbefristete Übernahme an der Einsatzschule mit Verbeamtung
Geben Sie bitte an, wie Personen ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium und ohne abgeschlossenen Vorbereitungsdienst, die den Seiteneinstieg in Ihrem Land absolvieren, qualifiziert werden. (Mehrfachantworten möglich)
  • Qualifizierungsmaßnahme(n) vor dem ersten Einsatz als Lehrkraft an einer Schule, und zwar: Intensivphase
    Dauer der Maßnahme(n) in Wochen: 2-12
  • Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme(n), und zwar: Pädagogische Zusatzausbildung
    Dauer der Maßnahme(n) in Wochen: 104

Diagramm
Anerkennung von Lehramtsabschlüssen in nur einem Fach von Absolvent*innen entsprechender Studiengänge aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland als Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst
  • Ja, und zwar für die folgenden Lehramtstypen und/oder Fächer: Lehramtstyp 4 (Bildende Kunst und Musik)

Studienstruktur, Studienverlauf, Studienerfolg

Diagramm
Angebotene Lehramtstypen im Land
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Info Button

Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Lehramt an Realschulen plus Realschulen plus, Gesamtschulen
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt an Gymnasien Gymnasien, Berufsbildende Schulen, Gesamtschulen
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen, Gymnasien (falls zwei allgemeinbildende Fächer), Gesamtschulen
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt an Förderschulen Förderschulen, zur Inklusion an allen Schularten
Info Button

Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.

Diagramm
Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Ja, eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BaMaVRPrahmen
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master

Diagramm
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 6 Semester 2 Semester 8 Semester
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 6 Semester 3 Semester 9 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 6 Semester 4 Semester 10 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester 10 Semester
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 6 Semester 3 Semester 9 Semester
Info Button
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 180 LP 120 LP 300 LP
Info Button
Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter dualer Lehramtsstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit neben dem grundständigen Lehramtsstudium vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein

Studieninhalte und Querschnittsthemen

Diagramm
Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben:
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
Vorgabe für Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 50 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 mindestens 16 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 50 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 mindestens 16 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 5 66 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 10 LP
Bildungswissenschaften 6 46 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 14 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 26 LP
Optionalbereich/Sonstiges 7 -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 88 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs mindestens 14 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 88 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs mindestens 14 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 54 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 14 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 26 LP
Optionalbereich/Sonstiges 8 -
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 9 107 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 10 mindestens 16 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 11 107 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 12 mindestens 16 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 42 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 14 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 30 LP
Optionalbereich/Sonstiges 13 -
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 14 134 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs mindestens 20 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 80 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs mindestens 12 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 42 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 14 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 30 LP
Optionalbereich/Sonstiges 15 -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 98 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs mindestens 14 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 98 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs mindestens 14 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 16 34 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 14 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 26 LP
Optionalbereich/Sonstiges 17 -
Info Button

Anmerkungen:

1 Ohne Bachelor-/Master-Arbeiten und ohne Praktika.
2 Ohne Bachelor-/Master-Arbeiten und ohne Praktika.
3 Ohne Bachelor-/Master-Arbeiten und ohne Praktika.
4 Ohne Bachelor-/Master-Arbeiten und ohne Praktika.
5 In Grundschulbildung mit den Fächern Fremdsprache, Sachunterricht/Naturwissenschaften, Ästhetische Bildung sowie Profilbereiche Religion, Musik, Bildende Kunst oder Sport.
6 Einschließlich Grundschulpädagogik (ab 5. Semester Bildungswissenschaften als Teilbereich in Grundschulbildung).
7 Die beiden Fachwissenschaften und die Bildungswissenschaften gehen ab dem 5. Semester in dem Fach Grundschulbildung auf. Der Anteil der Fachdidaktik beträgt mindestens 15 % der LP für Fachwissenschaften.
8 Der Anteil der Fachdidaktik beträgt mindestens 15 % der LP für Fachwissenschaften.
9 Bei Bildender Kunst oder Musik: insgesamt 134 LP.
10 Bei Bildender Kunst oder Musik: 20 LP.
11 In Kombination mit Bildender Kunst oder Musik: insgesamt 80 LP.
12 In Kombination mit Bildender Kunst oder Musik: insgesamt 12 LP.
13 Der Anteil der Fachdidaktik beträgt mindestens 15 % der LP für Fachwissenschaften.
14 Berufliches Fach
15 Der Anteil der Fachdidaktik beträgt mindestens 15 % der LP für Fachwissenschaften.
16 ab 5. Semester (zusätzlich) Bildungswissenschaften als Teilbereich in Sonderpädagogik
17 Der Anteil der Fachdidaktik beträgt mindestens 15 % der LP für Fachwissenschaften.

Diagramm
Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Ja, für bestimmte Lehramtstypen, und zwar:
Lehramt an Realschulen plus (Lehramtstyp 3) Lehramt an Gymnasien (Lehramtstyp 4)
Dokumentation der Vorgaben
Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter Verwaltungsvorschrift Curriculare Standards der Studienfächer in lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BaMaVRPrahmen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000005286
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter Verwaltungsvorschrift Curriculare Standards der Studienfächer in lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BaMaVRPrahmen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000005286
Deutsch als Zweitsprache Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter Verwaltungsvorschrift Curriculare Standards der Studienfächer in lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BaMaVRPrahmen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000005286
Demokratiebildung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter Verwaltungsvorschrift Curriculare Standards der Studienfächer in lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BaMaVRPrahmen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000005286
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter Verwaltungsvorschrift Curriculare Standards der Studienfächer in lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BaMaVRPrahmen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000005286
Medienkompetenz in einer digitalen Welt Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter Verwaltungsvorschrift Curriculare Standards der Studienfächer in lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BaMaVRPrahmen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000005286
KI-Kompetenz Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter Verwaltungsvorschrift Curriculare Standards der Studienfächer in lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BaMaVRPrahmen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000005286
Informatorische Grundkompetenz Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter Verwaltungsvorschrift Curriculare Standards der Studienfächer in lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BaMaVRPrahmen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000005286
Inklusion/Heterogenität Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter Verwaltungsvorschrift Curriculare Standards der Studienfächer in lehramtsbezogenen Bachelor- undhttps://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BaMaVRPrahmen https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000005286 Masterstudiengängen

Diagramm
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
  • Curriculare Standards
Info Button

Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von * LP
Info Button

Anmerkung:

* Das Thema Inklusion ist verpflichtender Studien- und Prüfungsbestandteil in den Bildungswissenschaften und den Fächern sowie der Schulpraktika. Hierbei handelt es sich nicht um separate Module, das Thema findet sich in den Inhalten und Kompetenzerwartungen der Module

Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachwissenschaften
Info Button

Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020. Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.

Diagramm
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Regelungen in staatlichen Prüfungsordnungen Massnahme wird bereits umgesetzt: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BaMaVRPrahmen
Sonstige Maßnahmen: TU Kaiserslautern: Entwicklung von digitalen Lehr-Lern-Laboren mit dem Fokus digitale Medien in den MINT-Schulfächern: a) anwendungsorientiert zum Auf- und Ausbau von Medienkompetenzen für digitalen/hybriden Unterricht, b) exploratorisch für die Weiterentwicklung digitaler Kompetenzen zum Einsatz von zukunftsorientierten Technologien. Uni Koblenz-Landau, Campus Koblenz: DiKo²-Lab. Ausbau der digitalen Kompetenzen in der Lehrerbildung durch Entwicklung & Implementation innovativer Lehr-Lernkonzepte; Einrichtung & Ausbau von Lehr-Lern-Laboren; Ausbau von Vernetzungsstrukturen und Entwicklung eines vernetzten Lehr-Lern-Angebots. Uni Koblenz-Landau, Campus Landau: u.a. Fokus auf Vernetzung und Bündelung von Erfahrungen und Expertisen in den Fachdidaktiken zur forschungsbezogenen Verbindung von Theorie und Praxis und Bildung von Clustern in den Bereichen MINT: digitales Didaktik-Labor und Kultur- und Geisteswissenschaften: Entwicklung von digitalen Debattierformen (z.B. Foren) anknüpfend an bestehende Formate im Rahmen der Menschenrechtsbildung und sich öffnend für alle weiteren Fachdidaktiken. JGU Mainz: Digitalmanufaktur (DiMa): Entwicklung digitaler Kompetenzen und fachlicher wie technologischer Wissensbestände in der Lehrerbildung durch die Entwicklung digitaler Lehr-Lern-Formate und Unterrichtemethoden sowie den aktiven Transfer in die Schul- und Unterrichtspraxis. Uni Tr: Digitalisierungsbezogene Weiterentwicklung der Lehrerbildung an der Universität Trier durch Maßnahmen auf inhaltlich-curricularer, didaktisch-methodischer und infrastruktureller Ebene. Massnahme wird bereits umgesetzt
Info Button

Anmerkung:

Die entsprechende Landesverordnung (staatliche Prüfungsordnung) wird mit Blick auf die Konsequenzen der KMK-Strategie "Bildung in der digitalen Welt" geändert.

Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2021/2022. Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.

Theorie-Praxis-Verknüpfung und Professionsbezug

Diagramm
Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen, aber kein(e) Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)

Diagramm
Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Fachseminarleiter*innen des Studienseminars
  • Sonstige, und zwar: Ausbildungsverantwortliche an den Schulen
Gibt es in Ihrem Land Anreize (z.B. Deputatsreduktionen, Zulagen etc.) für Lehrkräfte zur Übernahme einer Mentor*innentätigkeit, um Lehramtsstudierende während ihrer schulischen Praxisphasen zu unterstützen, zu begleiten und zu beraten?
Ja, und zwar: 0,02 Lehrerwochenstunden pro Praktikant/in pro Woche

Diagramm
Ist es in Ihrem Land vorgesehen, dass Praktikumsschulen, an denen Lehramtsstudierende ihre Praxisphasen bzw. ihr Praxissemester/anders benanntes Langzeitpraktikum ableisten, verbindliche Qualitätskriterien erfüllen müssen?
Nein
Info Button

Anmerkung:

An allen Schulen in RP können Praktika stattfinden. Die praktikumsbetreuenden Lehrkräfte werden fortgebildet und es gibt detaillierte Praktikumsbestimmungen

Diagramm
Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar sollen mind. 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
Ergreift Ihr Land Maßnahmen, um für Professor*innen der Fachdidaktik, neben oder im Rahmen der Professur, Möglichkeiten zu schaffen, eine Tätigkeit im Schuldienst auszuüben?
siehe Anmerkung
Info Button

Anmerkung:

Sofern Lehrende an Schulen unterrichten wollen, ist dies möglich.

Verzahnung der Phasen der Lehrkräftebildung

Diagramm
Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Ja, und zwar folgende: Zertifikatsstudiengang als Erweiterungsprüfung für Lehrämter
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen als Erweiterungsprüfung für Lehrämter vom 8. Juli 2011 https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-ErwPrLehrAnerkVRPV3Anlage1-G5
Info Button

Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.

Institutionalisierung und Governance

Diagramm
Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Ja
Bezeichnung der Einrichtungen/Gremien
Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen, Zentren für Lehrerbildung an den Universitäten
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Quelle der Dokumente
In den "Zielvereinbarungen zur Umsetzung der Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre in Rheinland-Pfalz", die Mitte bzw. Ende 2020 zwischen dem Land und den Universitäten abgeschlossen wurden, stellt die Lehrkräftebildung ein Themenfeld bei der Profilentwicklung dar. https://mwg.rlp.de/themen/wissenschaft/hochschulen/hochschulfinanzierung/hochschulinitiative-studium-und-lehre
Gibt es landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung fördern?
siehe Anmerkung
Info Button

Anmerkung:

Innovative Lehrformen werden hochschulweit durch den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken gefördert.
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Ja, und zwar seit: 2012/13
Dokumentation/Quelle
https://bildung.rlp.de/studienseminar/allgemeines Lehramtsübergreifende Grundlagen für die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
Landesinitiative "Schule der Zukunft" https://schule-der-zukunft.rlp.de/de/die-initiative/ Startchancen-Programm RLP https://bildung.rlp.de/startchancen/
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrkräftebildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Ja, und zwar: Hochschulgesetz (HochSchG) Vom 23. September 2020, hier § 7

Diagramm
Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrkräftebildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben.
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Info Button

Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.