Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Hessen aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Herbst/Winter 2024 sowie Angaben zu den Themen Verankerung von digitaler Medienkompetenz, Fort- und Weiterbildungsangebote und hochschulische Verantwortungsstrukturen aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2022 und Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020. Sofern Daten aus einer früheren Erhebung ausgewiesen sind, finden Sie dies als „Indikatoren-Info“ unter der Frage. 

Ein- und Umstiegswege und Rekrutierung

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Hat Ihr Land spezielle Stipendienprogramme für Lehramtsstudierende aufgesetzt, um mehr Lehramtsstudierende bzw. Lehrkräfte zu gewinnen?
Ja, und zwar: Masterförderung, Anwärtersonderzuschläge
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
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Anmerkung:

Link zur Kampagne: https://www.lehrer-werden-in-hessen.de/
Wurde bzw. wird die Wirkung dieser Maßnahmen quantitativ oder qualitativ untersucht (z.B. durch einen Vergleich von Studierendenzahlen aus Zielgruppen vor und nach Beginn der Maßnahme oder durch Befragungen der Studienanfänger*innen, ob die Studienentscheidung in Bezug zur Maßnahme stand)? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein
Gibt es in Ihrem Land ein durch das Land bereitgestelltes Online-Informationsportal, über das sich Interessierte speziell zu den Möglichkeiten des Quer- und Seiteneinstiegs in den Lehrkräfteberuf und entsprechenden Qualifizierungswegen informieren können?
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Ja, es gibt Maßnahmen, und zwar: Programm Masterförderung für Studierende des Lehramts an beruflichen Schulen in einer beruflichen Mangelfachrichtung (s. https://kultusministerium.hessen.de/Schuldienst/Einstellung-in-den-Schuldienst/Masterfoerderung)

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Ermöglicht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Einrichtung spezieller Ein-Fach-Masterstudiengänge an Hochschulen für Personen, die einen ersten Studienabschluss in nur einem Unterrichtsfach vorweisen können? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein
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Anmerkung:

Die Möglichkeit ohne ableitbares Zweitfach für den Beruf einer Lehrkraft ausgebildet zu werden, erfolgt in Hessen über den sog. "Quereinstieg" in den Vorbereitungsdienst. Nach dem Abschluss des Vorbereitungsdiensts (Abschluss: Zweite Staatsprüfung), der im Umfang identisch ist mit der Ausbildung in zwei Fächern, besteht der gleiche Laufbahnzugang wie für Lehrkräfte mit zwei Fächern.

Quelle:

Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter Quereinstiegs-Masterstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit für Hochschulabsolvent*innen nicht lehramtsbezogener Studiengänge vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein

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Bietet Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst?
Ja, das Land bietet eine dauerhafte Perspektive.
Falls Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst bietet, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Je nach Maßnahme und Lehramt ein Hochschulabschluss in bestimmten Fächern und eine mindestens einjährige Berufserfahrung.
Geben Sie bitte an, wie Personen ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium und ohne abgeschlossenen Vorbereitungsdienst, die den Seiteneinstieg in Ihrem Land absolvieren, qualifiziert werden. (Mehrfachantworten möglich)
  • Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme(n), und zwar: Ausgleich von fehlenden Studienanteilen durch zentrale Kurse , Teilnahme an Veranstaltungen der Studienseminare, Unterrichtsbesuche durch die Studienseminare
Bitte geben Sie, falls vorhanden, zusätzlich einen Link an:

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Anerkennung von Lehramtsabschlüssen in nur einem Fach von Absolvent*innen entsprechender Studiengänge aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland als Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst
  • Ja, und zwar für die folgenden Lehramtstypen und/oder Fächer: Lehramt an Hauptschulen und Realschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an beruflichen Schulen

Studienstruktur, Studienverlauf, Studienerfolg

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Angebotene Lehramtstypen im Land
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen, im Langfach auch in der Sekundarstufe I
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Lehramt an Haupt- und Realschulen Haupt- und Realschulen; Gesamtschulen; Sekundarstufte I der Gymnasien
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt an Gymnasien Gymnasien; Haupt- und Realschulen; Gesamtschulen; Berufliche Schulen/Berufliches Gymnasium (in den allgemeinbildenden Fächern)
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an beruflichen Schulen Berufliche Schulen/Berufliche Gymnasien; Haupt- und Realschulen; Gesamtschulen; Gymnasien (in den allgemeinbildenden Fächern)
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt für Förderpädagogik Förderschulen; Grundschulen (Förderrichtung); Haupt- und Realschulen (im studierten Fach)
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.

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Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Nein, es gibt sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG): https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGHE2011rahmen Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbGDV): https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGDVHEV5IVZ
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
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Anmerkung:

Der Abschluss lautet "Erste Staatsprüfung"

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Landesweite Regelstudienzeit
Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe - 7 Semester
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I - 7 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium - 9 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 10 Semester -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter - 9 Semester
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Anzahl der Leistungspunkte
Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe - 210 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I - 210 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium - 270 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 300 LP -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter - 270 LP
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Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter dualer Lehramtsstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit neben dem grundständigen Lehramtsstudium vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein

Studieninhalte und Querschnittsthemen

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Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben:
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG): https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGHE2011rahmen Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbGDV): https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGDVHEV5IVZ
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang / Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption Lehramtsbefähigender Masterstudiengang Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 - - 12-22 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 - - 14-34 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 - - 12-22 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 - - 14-34 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 5 - - 12-22 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 6 - - 14-34 LP
Bildungswissenschaften - - 60 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 7 - - -
Abschlussarbeit/-prüfung - - 30 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 8 - - 30 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 9 - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 10 - - 30 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 11 - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften - - 60 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 12 - - -
Abschlussarbeit/-prüfung - - 30 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - -
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 13 - - 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 14 - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 15 - - 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 16 - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften - - 60 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 17 - - -
Abschlussarbeit/-prüfung - - 30 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - -
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 18 k.A. k.A. -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 19 - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 20 - - -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 21 - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 22 - - -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) - - -
Abschlussarbeit/-prüfung 23 - - -
Optionalbereich/Sonstiges 24 - - -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 25 - - 30 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 26 - - 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 27 - - 60 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften - - 60 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 28 - - -
Abschlussarbeit/-prüfung - - 30 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - -
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Anmerkungen:

1 Fachwissenschaftliche Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
2 Fachdidaktische Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
3 Fachwissenschaftliche Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
4 Fachdidaktische Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
5 Fachwissenschaftliche Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
6 Fachdidaktische Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
7 In den LP für Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten.
8 Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
9 Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
10 Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
11 Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
12 In den LP für Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten.
13 Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
14 Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
15 Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
16 Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
17 In den LP für Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten.
18 Berufliche Fachrichtung: Uni Kassel: 108 LP; TU Darmstadt: 115 LP; Uni Gießen: 102 bzw. 112 LP; Uni Frankfurt: 170 LP
19 Uni Kassel: 36 LP; TU Darmstadt: 35 LP; Uni Gießen: 47 LP; Uni Frankfurt: 60 LP
20 Unterrichtsfach: Uni Kassel: 49 LP; TU Darmstadt: 48 LP; Uni Gießen: 84 LP; Uni Frankfurt: 32-61 LP
21 Uni Kassel: 23 LP; TU Darmstadt: 12 LP; Uni Gießen: 36 LP; Uni Frankfurt: 9-38 LP
22 Uni Kassel: 36 LP; TU Darmstadt: 65 LP; Uni Gießen: 27 LP; Uni Frankfurt: in Fachdidaktiken (Wirtschaftspädagogik) enthalten
23 Bachelor-Arbeit: Uni Kassel: 10 LP; TU Darmstadt: 10 LP; Uni Gießen: 12 LP; Uni Frankfurt: k.A.; Master-Arbeit: Uni Kassel: 22 LP; TU Darmstadt: 15 LP; Uni Gießen: 16 LP; Uni Frankfurt: k.A
24 LP für den Lehramtstyp 5 werden von der einzelnen Hochschule nach Vorgabe der KMK-Richtlinie festgesetzt.
25 Fach
26 Förderpädagogische Fachrichtung 1
27 Förderpädagogische Fachrichtung 2
28 In den LP für Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten.

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Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz §1 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-LehrBiGHE2011rahmen
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Nein
Deutsch als Zweitsprache Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz §1 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-LehrBiGHE2011rahmen
Demokratiebildung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz §1 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-LehrBiGHE2011rahmen
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz §1 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-LehrBiGHE2011rahmen
Medienkompetenz in einer digitalen Welt Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz §1 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-LehrBiGHE2011rahmen
KI-Kompetenz Nein
Informatorische Grundkompetenz Nein
Inklusion/Heterogenität Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz §1 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-LehrBiGHE2011rahmen
Sonstige: Berufsorientierung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz §1 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-LehrBiGHE2011rahmen
Sonstige: Bildungssprache Deutsch Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz §1 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-LehrBiGHE2011rahmen
Sonstige: Sozialpädagogische Förderung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz §1 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-LehrBiGHE2011rahmen

Diagramm
Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Nein, aber geplant zum Semester: - für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von - LP
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
  • Geplantes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
  • Geplantes Querschnittsthema in den Fachwissenschaften
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020. Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.

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Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Zielvereinbarungen Massnahme ist geplant
Berücksichtigung der Thematik in Hochschulverträgen Massnahme ist geplant
Berücksichtigung der Thematik im Lehrkräftebildungsgesetz Massnahme wird bereits umgesetzt: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGHE2011V11P1
Massnahme wird bereits umgesetzt: Portfolio Medienbildungskompetenz: In Hessen führen Lehrkräfte auf freiwilliger Basis ein Portfolio „Medienbildungskompetenz“, um damit die während Ihrer Aus- und Fortbildung erworbenen Qualifikationen im Medienbereich zu dokumentieren. (https://medien.bildung.hessen.de/pomebiko/)
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2021/2022. Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.

Theorie-Praxis-Verknüpfung und Professionsbezug

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Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
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Anmerkung:

Für den Studienbeginn ab WS 2023/24 setzt sich die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums aus einem Grundpraktikum in der ersten und einem Praxissemester in der zweiten Hälfte des jeweiligen Studiengangs zusammen. Schwerpunkt des Grundpraktikums ist die Reflexion der eigenen Eignung für den Beruf als Lehrkraft im jeweiligen Lehramt. Schwerpunkt des Praxissemesters ist insbesondere die Reflexion des pädagogischen Handelns anhand der im Laufe des Studiums erworbenen und vertieften Kenntnisse.
Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbezogener Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Verantwortung Die Hochschule
Dauer (an der Praktikumsschule) -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) 16-24 LP
Studiensemester -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Verantwortung Die Hochschule
Dauer (an der Praktikumsschule) -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) 16-24 LP
Studiensemester -
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Verantwortung Die Hochschule
Dauer (an der Praktikumsschule) -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) 16-24 LP
Studiensemester -
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Dauer (an der Praktikumsschule) Für diesen Lehramtstyp wurden keine Angaben gemacht Für diesen Lehramtstyp wurden keine Angaben gemacht
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Verantwortung Die Hochschule
Dauer (an der Praktikumsschule) -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) 16-24 LP
Studiensemester -
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Anmerkung:

Das Land Hessen gibt den Umfang der praktischen Ausbildung im Rahmen des Studiums nicht in Wochen, sondern anhand von Leistungspunkten vor. Für die praktische Ausbildung sind insgesamt 30 Leistungspunkte vorgesehen (vgl. § 19 Abs. 7 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbGDV): https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGDVHEV5IVZ

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Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für folgende Lehramtstypen vorgegeben: Lehramtstyp 1, 3, 4, 6
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Anmerkung:

Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums wird durch Veranstaltungen der Hochschulen, insbesondere in den Bildungswissenschaften und Didaktiken, vorbereitet, begleitet und ausgewertet.
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Sonstige, und zwar: abgeordnete Lehrkräfte (Pädagogische Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter)
Gibt es in Ihrem Land Anreize (z.B. Deputatsreduktionen, Zulagen etc.) für Lehrkräfte zur Übernahme einer Mentor*innentätigkeit, um Lehramtsstudierende während ihrer schulischen Praxisphasen zu unterstützen, zu begleiten und zu beraten?
Ja, und zwar: Zulage gem. Hessischem Besoldungsgesetz (HBesG)

Diagramm
Gibt es durch Ihr Land bereitgestellte Unterstützungsangebote für Lehramtsstudierende während ihres Praxissemesters/während ihrer anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen), die die Vereinbarkeit mit der Studienorganisation und Studienfinanzierung fördern?
Nein

Diagramm
Ist es in Ihrem Land vorgesehen, dass Praktikumsschulen, an denen Lehramtsstudierende ihre Praxisphasen bzw. ihr Praxissemester/anders benanntes Langzeitpraktikum ableisten, verbindliche Qualitätskriterien erfüllen müssen?
Nein

Diagramm
Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar sollen mind. 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
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Anmerkung:

Gemäß Hessischem Hochschulgesetz § 68
Ergreift Ihr Land Maßnahmen, um für Professor*innen der Fachdidaktik, neben oder im Rahmen der Professur, Möglichkeiten zu schaffen, eine Tätigkeit im Schuldienst auszuüben?
Nein

Verzahnung der Phasen der Lehrkräftebildung

Diagramm
Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Ja, und zwar folgende: Erweiterungsstudiengänge für ein weiteres Unterrichtsfach oder eine weitere Fachrichtung bzw. ein zusätzliches Lehramt
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
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Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.

Institutionalisierung und Governance

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Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Nein
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
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Anmerkung:

Die Zielvereinbarungen mit den lehrkräftebildenden Hochschulen enthalten z. T. Aussagen zur Lehrkräftebildung.
Gibt es landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung fördern?
Ja, und zwar: Es gibt geförderte Projekte in der Lehrkräftebildung im Rahmen des Programms "Hohe Qualität in Studium und Lehre, gute Rahmenbedingungen des Studiums (QuiS)" https://quis-hessen.de/
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Ja, und zwar seit: 2022
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
Für die Dauer der Corona-Pandemie kann der Präsenzunterricht an beruflichen Schulen, in der Sekundarstufe II sowie in besonderen Fällen auch in den Klassenstufen 8 bis 10 der allgemein bildenden Schulen auf Basis des Hessischen Schulgesetzes durch digital-gestützten Distanzunterricht ersetzt werden. Lehrkräfte erhalten hierzu Fortbildungen durch das Landesinstitut. https://kultusministerium.hessen.de/Digitalisierung/Digital-gestuetzter-Distanzunterricht Aufbauend auf der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern hat die Landesregierung das Programm „Digitale Schule Hessen“ entwickelt, um junge Menschen in der digitalen Gesellschaft weiter zu fördern. https://kultusministerium.hessen.de/Digitalisierung/Digitale-Schule-Hessen
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrkräftebildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Nein

Diagramm
Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrkräftebildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben.
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
§ 48 Abs. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG): https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-HSchulGHE2022pP48
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Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.