Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Berlin aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Herbst/Winter 2024 sowie Angaben zu den Themen Verankerung von digitaler Medienkompetenz, Fort- und Weiterbildungsangebote und hochschulische Verantwortungsstrukturen aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2022 und Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020. Sofern Daten aus einer früheren Erhebung ausgewiesen sind, finden Sie dies als „Indikatoren-Info“ unter der Frage. 

Ein- und Umstiegswege und Rekrutierung

Diagramm
Hat Ihr Land spezielle Stipendienprogramme für Lehramtsstudierende aufgesetzt, um mehr Lehramtsstudierende bzw. Lehrkräfte zu gewinnen?
Ja, und zwar: Berliner Lehramt-Stipendium BerLeS
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
Info Button

Anmerkung:

Zukunftscampus Neue Lehrkräfte für Berlin: https://www.zukunftscampus-berlin.de/; Berliner Netzwerk für Lehrkräfte mit Migrationshintergrund: https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/lehrerausbildung/vielfalt-bildet-berlin/; Broschüre “So wirst Du Lehrerin oder Lehrer in Berlin” und Broschüre „Lehrerin oder Lehrer in Berlin. Ihr Beruf mit Zukunft“ abrufbar unter https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/lehrerausbildung/studium/; Webseite www.machberlingross.de Lehramtskampagne: https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/lehramt/landingpage.1347195.php
Wurde bzw. wird die Wirkung dieser Maßnahmen quantitativ oder qualitativ untersucht (z.B. durch einen Vergleich von Studierendenzahlen aus Zielgruppen vor und nach Beginn der Maßnahme oder durch Befragungen der Studienanfänger*innen, ob die Studienentscheidung in Bezug zur Maßnahme stand)? (Mehrfachantworten möglich)
  • Ja, die Wirkung eines Teils der Maßnahmen wurde bzw. wird quantitativ untersucht, nämlich die Lehramtskampagne wird quantitativ ausgewertet.
Gibt es in Ihrem Land ein durch das Land bereitgestelltes Online-Informationsportal, über das sich Interessierte speziell zu den Möglichkeiten des Quer- und Seiteneinstiegs in den Lehrkräfteberuf und entsprechenden Qualifizierungswegen informieren können?
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Ja, es gibt Maßnahmen, und zwar: Studierende in einem Q-Master-Studiengang mit MINT-Fach können sich für das Berliner Lehramt-Stipendium BerLeS bewerben. Mit dem Erhalt der Förderung verpflichten sie sich, im Anschluss 3 Jahre in Berlin als Lehrkraft tätig zu sein.

Diagramm
Ermöglicht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Einrichtung spezieller Ein-Fach-Masterstudiengänge an Hochschulen für Personen, die einen ersten Studienabschluss in nur einem Unterrichtsfach vorweisen können? (Mehrfachantworten möglich)
Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter Quereinstiegs-Masterstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit für Hochschulabsolvent*innen nicht lehramtsbezogener Studiengänge vor? (Mehrfachantworten möglich)

Diagramm
Bietet Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst?
Nein, aber es gibt entsprechende Planungen.
Geben Sie bitte an, wie Personen ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium und ohne abgeschlossenen Vorbereitungsdienst, die den Seiteneinstieg in Ihrem Land absolvieren, qualifiziert werden. (Mehrfachantworten möglich)
  • Qualifizierungsmaßnahme(n) vor dem ersten Einsatz als Lehrkraft an einer Schule, und zwar: Grundlagenphase
    Dauer der Maßnahme(n) in Wochen: 2
  • Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme(n), und zwar: Begleitphase, Vertiefungsphase, berufsbegleitende Studien
    Dauer der Maßnahme(n) in Wochen: 3 Jahre
Bitte geben Sie, falls vorhanden, zusätzlich einen Link an:

Diagramm
Anerkennung von Lehramtsabschlüssen in nur einem Fach von Absolvent*innen entsprechender Studiengänge aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland als Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst
  • Die Anerkennung entsprechender Lehramtsabschlüsse ist geplant, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: Die konkrete Ausgestaltung ist noch in Bearbeitung.

Studienstruktur, Studienverlauf, Studienerfolg

Diagramm
Angebotene Lehramtstypen im Land
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
Info Button

Anmerkung:

Für jedes Lehramt können anstelle eines Faches zwei sonderpädagogische Fachrichtungen gewählt werden.

Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt an Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gymnasien Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an beruflichen Schulen Berufliche Schulen
Info Button

Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.

Diagramm
Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Ja, eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrBiGBE2014rahmen
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master

Diagramm
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester
Info Button
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 180 LP 120 LP
Info Button
Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter dualer Lehramtsstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit neben dem grundständigen Lehramtsstudium vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Es gibt entsprechende Planungen, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: Lehramtstypen 1, 4 und 5 für alle Fächer. Abstimmungen sind noch nicht finalisiert.
    Anzahl geplanter Studienplätze: noch nicht klar
    zum Semester: voraussichtlich WS 2026/27

Studieninhalte und Querschnittsthemen

Diagramm
Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben:
Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrBiGBE2014rahmen Lehramtszugangsverordnung vom 30.06.2014: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrZVBErahmen
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang / Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption Lehramtsbefähigender Masterstudiengang Vorgabe für Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 - - 75 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 - - 75 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 - - 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 - - 60 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 5 - - 60 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 6 - - 60 LP
Bildungswissenschaften 7 - - 60 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 8 - - 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 15 LP -
Optionalbereich/Sonstiges 9 - - 35 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - 95 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - 80 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 10 - - 40 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 11 - - 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 15 LP -
Optionalbereich/Sonstiges 12 - - 12 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - 95 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - 80 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 13 - - 40 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 14 - - 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 15 LP -
Optionalbereich/Sonstiges 15 - - 12 LP
Info Button

Anmerkungen:

1 Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar.
2 Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar.
3 Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar.
4 Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar.
5 Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar.
6 Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar.
7 Hier werden Bildungswissenschaften (30 LP), Grundschulpädagogik (20 LP) und Sprachbildung (10 LP) zusammengefasst.
8 Insgesamt werden schulpraktische Studien im Umfang von 7,5 Monaten durchgeführt. Im Masterstudiengang entfallen davon 30 LP auf das Praxissemester. Das berufsfelderschließende Praktikum im Bachelor wird innerhalb eines erziehungswissenschaftlichen Moduls durchgeführt und nicht gesondert mit Leistungspunkten ausgewiesen.
9 15 LP entfallen auf Inklusion. Diese Studienleistungen sind in den Fachdidaktiken (je 3 LP) und in der Erziehungswissenschaft (6 LP) verortet. 20 LP entfallen auf die fach- oder professionsbezogene Ergänzung.
10 Hier werden Bildungswissenschaften (30 LP) und Sprachbildung (10 LP) zusammengefasst.
11 Insgesamt werden schulpraktische Studien im Umfang von 7,5 Monaten durchgeführt. Im Masterstudiengang entfallen davon 30 LP auf das Praxissemester. Das berufsfelderschließende Praktikum im Bachelor wird innerhalb eines erziehungswissenschaftlichen Moduls durchgeführt und nicht gesondert mit Leistungspunkten ausgewiesen.
12 12 LP entfallen auf Inklusion. Diese Studienleistungen sind in den Fachdidaktiken (je 3 LP) und in der Erziehungswissenschaft (6 LP) verortet.
13 Hier werden Bildungswissenschaften (30 LP) und Sprachbildung (10 LP) zusammengefasst.
14 Insgesamt werden schulpraktische Studien im Umfang von 7,5 Monaten durchgeführt. Im Masterstudiengang entfallen davon 30 LP auf das Praxissemester. Das berufsfelderschließende Praktikum im Bachelor wird innerhalb eines erziehungswissenschaftlichen Moduls durchgeführt und nicht gesondert mit Leistungspunkten ausgewiesen.
15 12 LP entfallen auf Inklusion. Diese Studienleistungen sind in den Fachdidaktiken (je 3 LP) und in der Erziehungswissenschaft (6 LP) verortet.

Diagramm
Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Nein
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Nein
Deutsch als Zweitsprache Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Lehramtszugangsverordnung https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrZVBErahmen
Demokratiebildung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Lehramtszugangsverordnung https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrZVBErahmen
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Nein, aber geplant für alle Lehramtstypen
Medienkompetenz in einer digitalen Welt Nein, aber geplant für alle Lehramtstypen
Inklusion/Heterogenität Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Lehramtszugangsverordnung https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrZVBErahmen
Sonstige: Sprachbildung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Lehramtszugangsverordnung https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrZVBErahmen
Info Button

Anmerkung:

Zur Verankerung von Demokratiebildung, Medienbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung werden an Berliner lehrkräftebildenden Universitäten über das Sonderprogramm "Beste (Lehrkräfte-)Bildung für Berlin" Professuren eingerichtet, die Veranstaltungen für möglichst alle Lehramtsstudierenden anbieten sollen.

Diagramm
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
  • Curriculare Standards
Info Button

Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von 12-15 LP
Info Button

Anmerkung:

15 LP: Lehramt an Grundschulen; 12 LP Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien und Lehramt an beruflichen Schulen

Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
Info Button

Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020. Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.

Diagramm
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Hochschulverträgen Massnahme wird bereits umgesetzt: Hochschulverträge: https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/politik/hochschulvertraege/#2018
Berücksichtigung der Thematik im Lehrkräftebildungsgesetz Massnahme ist geplant
Sonstige Maßnahmen: Einrichtung von Professuren zum Thema Medienbildung / Bildung in der digitalen Welt im Rahmen des Sonderprogramm "Beste (Lehrkräfte-)Bildung für Berlin" Massnahme ist geplant
Info Button

Anmerkung:

Die Hochschulverträge des Landes Berlin für die Jahre 2018-2022 beinhalten ein eigenes Kapitel zu den Chancen der Digitalisierung. Sie wird als Querschnittsaufgabe verstanden. Die Entwicklung neuer Konzepte für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien ist für alle Studiengänge der Berliner Hochschulen vorgesehen.

Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2021/2022. Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.

Theorie-Praxis-Verknüpfung und Professionsbezug

Diagramm
Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbezogener Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Die Hochschule
Dauer (an der Praktikumsschule) - 12 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - 3. Fachsemester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Die Hochschule
Dauer (an der Praktikumsschule) - 12 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - 3. Fachsemester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Die Hochschule
Dauer (an der Praktikumsschule) - 12 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - 3. Fachsemester

Diagramm
Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Info Button

Anmerkung:

Rahmenvereinbarung über die Durchführung schulpraktischer Studien, abrufbar unter https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/lehrerausbildung/studium/
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Fachseminarleiter*innen des Studienseminars
Info Button

Anmerkung:

Im Rahmen der sog. Fachberatung werden die Studierenden durch hierzu spezifisch qualifizierte Fachseminarleitungen begleitet. Diese Form der Lernbegleitung umfasst folgende Elemente: Die Fachberaterinnen und Fachberater gestalten gemeinsam mit den fachdidaktischen Universitätslehrenden ein bis zwei Seminarsitzungen im Rahmen des auf das Praxissemester vorbereitenden Seminars im Sommersemester. Zudem führen sie die Studierenden in das Verfahren des „Kollegialen Unterrichtscoachings“ ein, zeigen ihnen eigenen Unterricht und bereiten diesen mit den Studierenden vor und nach. Des Weiteren vermitteln sie den Studierenden Einblicke in den Vorbereitungsdienst.
Gibt es in Ihrem Land Anreize (z.B. Deputatsreduktionen, Zulagen etc.) für Lehrkräfte zur Übernahme einer Mentor*innentätigkeit, um Lehramtsstudierende während ihrer schulischen Praxisphasen zu unterstützen, zu begleiten und zu beraten?
Ja, und zwar: Pro Studierender/Studierendem, den/die eine Schule betreut, erhält die Schule zur Entlastung der betreuenden Lehrkräfte zwei Anrechnungsstunden. Zum Schuljahr 2024/2025 wurde die Zumessung für die Begleitung und Betreuung von Praxissemesterstudierenden an Schulen in besonders herausfordernder Lage von zwei auf vier Stunden erhöht. Durch diese Erhöhung des zur Verfügung stehenden Zeitbudgets wird die Ausbildung der Praxissemesterstudierenden an mehr als 100 Schulen deutlich gestärkt.

Diagramm
Gibt es durch Ihr Land bereitgestellte Unterstützungsangebote für Lehramtsstudierende während ihres Praxissemesters/während ihrer anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen), die die Vereinbarkeit mit der Studienorganisation und Studienfinanzierung fördern?
Ja, und zwar: Das Berliner Lehramt-Stipendium BerLeS ist ein solches Unterstützungsangebot; weitere Maßnahmen sind geplant.

Diagramm
Ist es in Ihrem Land vorgesehen, dass Praktikumsschulen, an denen Lehramtsstudierende ihre Praxisphasen bzw. ihr Praxissemester/anders benanntes Langzeitpraktikum ableisten, verbindliche Qualitätskriterien erfüllen müssen?
Ja, es sind verbindliche Qualitätskriterien für folgende Praxisphasen vorgesehen, und zwar: - Die Betreuung der Studierenden muss durch Mentoren und Mentorinnen mit Mentoringqualifizierung oder Fachlehrer und Fachlehrerinnen erfolgen, die das Fach während des Praxissemesters in der Schulform, die dem Studiengang der Studierenden entspricht, selbst unterrichten und deren Qualifizierung (d.h. Staatsprüfung oder ein entsprechendes Äquivalent) abgeschlossen ist. - Der für das Praxissemester erforderliche Unterricht muss in der Schule zur Erfüllung der Praktikumsaufgaben (angeleiteter eigener Unterricht und Unterrichtshospitationen) in ausreichendem Umfang angeboten werden. - Studierenden des Lehramtsstudiengangs für Integrierte Sekundarschulen (ISS) und Gymnasien, die ihr Praxissemester an einer ISS ohne gymnasiale Oberstufe absolvieren, müssen Hospitationen in einer kooperierenden Schule mit gymnasialer Oberstufe ermöglicht werden. - Studierenden des Lehramtsstudiengangs für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien, die ihr Praxissemester an einem beruflichen Gymnasium ohne Sekundarstufe absolvieren, müssen Hospitationen in der Sekundarstufe I einer kooperierenden Schule ermöglicht werden. - Es muss immer sichergestellt werden, dass alle Tätigkeiten der Studierenden im Beisein einer Lehrkraft ausgeübt werden und sie nicht als Vertretung o.ä. eingesetzt werden. Auch alleinige Aufsichten sind ausgeschlossen. Desweiteren gibt es diverse fachspezifische Anforderungen. Bspw. setzt ein Praktikumsplatz mit einer sonderpädagogischen Fachrichtung voraus, dass an der Schule ausreichend Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden und von einer sonderpädagogischen Lehrkraft mit der entsprechenden sonderpädagogischen Fachrichtung betreut werden. Ein Praktikumsplatz für das Fach WAT bzw. Arbeitslehre setzt z.B. WAT-typische Werkstätten voraus, in denen der Unterricht stattfindet.

Diagramm
Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar sollen mind. 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
Info Button

Anmerkung:

§ 100 Abs. 3 BerlHG http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+BE+%C2%A7+100&psml=bsbeprod.psml&max=true; Vorbereitungsdienst kann auf die 3 Jahre angerechnet werden.
Ergreift Ihr Land Maßnahmen, um für Professor*innen der Fachdidaktik, neben oder im Rahmen der Professur, Möglichkeiten zu schaffen, eine Tätigkeit im Schuldienst auszuüben?
Nein, aber es sind Maßnahmen geplant.

Verzahnung der Phasen der Lehrkräftebildung

Diagramm
Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Ja, und zwar folgende: In den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudien werden Ergänzungs- und Erweiterungsstudien in Kooperation mit lehrkräftebildenden Universitäten durchgeführt.
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Info Button

Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.

Institutionalisierung und Governance

Diagramm
Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Ja
Bezeichnung der Einrichtungen/Gremien
Steuerungsgruppe Lehrkräftebildung
Info Button

Anmerkung:

Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrBiGBE2014rahmen
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Gibt es landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung fördern?
Ja, und zwar: Sonderprogramm "Beste (Lehrkräfte-)Bildung für Berlin"; Sonderprogramm zur Erhöhung der Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge sowie zur Verbesserung des Lehramtsstudiums
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Nein, aber geplant
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
In der Steuerungsgruppe Lehrkräftebildung wird kontinuierlich über die Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge diskutiert und auch externe Akteure eingeladen, die Impulse geben. Die Schools of Education sind in Berlin so ausgestattet, dass Innovationen von ihnen ausgehen können.
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrkräftebildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Ja, und zwar: § 9 Modellversuche

Diagramm
Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrkräftebildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben.
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrBiGBE2014rahmen
Info Button

Anmerkung:

Zentren für Lehrkräftebildung bzw. Schools of Education als Zentralinstitute

Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.