Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Baden-Württemberg aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Herbst/Winter 2024 sowie Angaben zu den Themen Verankerung von digitaler Medienkompetenz, Fort- und Weiterbildungsangebote und hochschulische Verantwortungsstrukturen aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2022 und Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020. Sofern Daten aus einer früheren Erhebung ausgewiesen sind, finden Sie dies als „Indikatoren-Info“ unter der Frage.

 

Ein- und Umstiegswege und Rekrutierung

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Hat Ihr Land spezielle Stipendienprogramme für Lehramtsstudierende aufgesetzt, um mehr Lehramtsstudierende bzw. Lehrkräfte zu gewinnen?
Nein
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
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Anmerkung:

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg startete 2018 mit seiner landesweiten Werbe- und Informationsinitiative #lieberlehramt (www.lieberlehramt.de). Ziel ist es, mehr Studierende für das Höhere Lehramt an beruflichen Schulen und in nicht ausgelasteten Studienfächern im allgemeinbildenden Lehramt zu gewinnen. Inhaltlich geht es bei dieser Initiative in erster Linie darum, gemeinsam mit den Hochschulen die Aufmerksamkeit der Zielgruppe (u. a. Absolvent*innen der Oberstufe) auf das Lehramtsstudium zu lenken und über die Vielfalt und Chancen des Lehramtsstudiums zu informieren.
Wurde bzw. wird die Wirkung dieser Maßnahmen quantitativ oder qualitativ untersucht (z.B. durch einen Vergleich von Studierendenzahlen aus Zielgruppen vor und nach Beginn der Maßnahme oder durch Befragungen der Studienanfänger*innen, ob die Studienentscheidung in Bezug zur Maßnahme stand)? (Mehrfachantworten möglich)
  • Ja, die Wirkung aller Maßnahmen wurde bzw. wird quantitativ untersucht
  • Ja, die Wirkung aller Maßnahmen wurde bzw. wird qualitativ untersucht
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Anmerkung:

Die Kampagne #lieberlehramt wird jährlich in einer umfassenden Evaluation bei Erstsemesterstudierenden auf deren Beweggründe zur Studienwahl sowie auf den Bekanntheitsgrad der Kampagne hin untersucht. Ergänzend erfolgt ein kontinuierliches Monitoring der Reichweite über soziale Medien und Website, um den Erfolg und die Resonanz der Kampagne zu analysieren und zu optimieren.
Gibt es in Ihrem Land ein durch das Land bereitgestelltes Online-Informationsportal, über das sich Interessierte speziell zu den Möglichkeiten des Quer- und Seiteneinstiegs in den Lehrkräfteberuf und entsprechenden Qualifizierungswegen informieren können?
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Ja, es gibt Maßnahmen, und zwar: Gewährung einer Vergütung an Gasthörerinnen und Gasthörer im Vorbereitungsdienst. Dies ist eine Lösung für einen reibungslosen Übergang für Studierende an baden-württembergischen Hochschulen, die ihr (Lehramts-)Studium im Wintersemester abschließen und das Zeugnis über die im Masterstudiengang erbrachten Leistungen nicht rechtzeitig bis zu Beginn des Vorbereitungsdienstes, jedoch bis spätestens 31.03., vorlegen können, die Möglichkeit zu eröffnen, zunächst als Gasthörerin/Gasthörer den Vorbereitungsdienst zu beginnen.

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Ermöglicht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Einrichtung spezieller Ein-Fach-Masterstudiengänge an Hochschulen für Personen, die einen ersten Studienabschluss in nur einem Unterrichtsfach vorweisen können? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein
Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter Quereinstiegs-Masterstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit für Hochschulabsolvent*innen nicht lehramtsbezogener Studiengänge vor? (Mehrfachantworten möglich)

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Bietet Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst?
Ja, das Land bietet eine dauerhafte Perspektive.
Falls Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst bietet, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Hochschulabschluss (Bachelor für Grundschule, teilweise für berufliche Schulen; Master für Sekundarstufe I, Gymnasium, Sonderpädagogik, berufliche Schulen); ausreichend fachwissenschaftliche Studienleistungen aus 2 Unterrichtsfächern (Ausnahme Sonderpädagogik: Studienleistungen aus der Sonderpädagogik und Bildungswissenschaften); Praktikum
Geben Sie bitte an, wie Personen ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium und ohne abgeschlossenen Vorbereitungsdienst, die den Seiteneinstieg in Ihrem Land absolvieren, qualifiziert werden. (Mehrfachantworten möglich)
  • Qualifizierungsmaßnahme(n) vor dem ersten Einsatz als Lehrkraft an einer Schule, und zwar: Kompaktphase
    Dauer der Maßnahme(n) in Wochen: 1
  • Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme(n), und zwar: pädagogische Schulung (Dauer: 2 Schuljahre mit abschließender Überprüfung (analog zum Vorbereitungsdienst))

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Anerkennung von Lehramtsabschlüssen in nur einem Fach von Absolvent*innen entsprechender Studiengänge aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland als Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst
  • Nein

Studienstruktur, Studienverlauf, Studienerfolg

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Angebotene Lehramtstypen im Land
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt Grundschule Grundschulen
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Lehramt Sekundarstufe I Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt Gymnasium Gymnasien, Berufliche Schulen und Gemeinschaftsschulen
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Höheres Lehramt an beruflichen Schulen Berufliche Schulen
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt Sonderpädagogik Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.

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Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Ja, eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-KM): https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-LehrRahmenVBWrahmen Rahmenvorgabenverordnung berufliche Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-BS-KM): https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BLehrRahmenVBWrahmen
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Anmerkung:

gestufte Studienstruktur seit WS 2015/16
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master

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Landesweite Regelstudienzeit
Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 8 Semester
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 10 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 10 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 10 Semester
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 10 Semester
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Anzahl der Leistungspunkte
Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 240 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 300 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 300 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 300 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 300 LP
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Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter dualer Lehramtsstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit neben dem grundständigen Lehramtsstudium vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Ja, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: Modellversuch dualer lehramtsbezogener Masterstudiengänge: Lehramt Sekundarstufe I: 1. Fach: Physik oder Informatik, 2. Fach: Mathematik (20 Plätze); Lehramt Gymnasium: 1. Fach: Physik oder Informatik, 2. Fach: Mathematik (20 Plätze); Lehramt berufliche Schulen: 1. Fach: Elektrotechnik oder Informationstechnik, 2. Fach: Mathematik (20 Plätze)
    Anzahl verfügbarer Studienplätze: 60
    Bitte geben Sie, falls vorhanden, zusätzlich einen Link an: § 2a RahmenVO-KM: https://www.juris.de/bsbw/document/jlr-LehrRahmenVBWV7P2a Stufenausbildungsverordnung (StufenVO): https://www.juris.de/bsbw/document/jlr-StufAusbVBWrahmen

Studieninhalte und Querschnittsthemen

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Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben:
Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-KM): https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-LehrRahmenVBWrahmen Rahmenvorgabenverordnung berufliche Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-BS-KM): https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BLehrRahmenVBWrahmen
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang / Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption Lehramtsbefähigender Masterstudiengang Vorgabe für Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 - - -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 - - -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 5 - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 6 - - 63 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 7 - - 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung - - 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - mindestens 65 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - mind. 21 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - mindestens 65 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - mindestens 21 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 8 - - mindest 65 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - mindest 21 LP
Bildungswissenschaften 9 - - 63 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 10 - - 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung - - 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - -
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - mindestens 90 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - mindestens 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - mindestens 90 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - mindestens 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 11 - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - mind. 15 LP
Bildungswissenschaften 12 - - mindestens 45 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 13 - - 16 LP
Abschlussarbeit/-prüfung - - 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - -
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - mind. 125 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - mind. 63 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 14 - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften - - 33 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 16 LP - -
Abschlussarbeit/-prüfung - - 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 15 - - mindestens 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 16 - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 17 - - mind. 21 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 18 - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 19 - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 20 - - 21 LP
Bildungswissenschaften - - 45 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 21 - - 34 LP
Abschlussarbeit/-prüfung - - 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges 22 - - 114 LP
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Anmerkungen:

1 Fachwissenschaft und Fachdidaktik sind nicht getrennt (21 bzw. 50 LP)
2 Fachwissenschaft und Fachdidaktik sind nicht getrennt (21 bzw. 50 LP)
3 Fachwissenschaft und Fachdidaktik sind nicht getrennt (21 bzw. 50 LP)
4 Fachwissenschaft und Fachdidaktik sind nicht getrennt (21 bzw. 50 LP)
5 Ein zusätzliches Fach kann als Erweiterungsfach in einem ergänzenden Masterstudiengang mit 60 ECTS-Punkten, davon mindestens 50 ECTS-Punkte im Fach, studiert werden.
6 inklusive Modul "Grundfragen der Inklusion" (mindestens 6 LP)
7 Orientierungs- und Einführungspraktikum (3 Wochen), Integriertes Semesterpraktikum (12 Wochen), gegebenenfalls Professionalisierungspraktikum
8 Ein zusätzliches Fach kann als Erweiterungsfach in einem ergänzenden Masterstudiengang mit 90 ECTS-Punkten studiert werden.
9 inklusive Modul "Grundfragen der Inklusion" (mindestens 6 LP)
10 Orientierungs- und Einführungspraktikum (3 Wochen), Integriertes Semesterpraktikum (12 Wochen), gegebenenfalls Professionalisierungspraktikum
11 Ein zusätzliches Fach kann als Erweiterungsfach in einem ergänzenden Masterstudiengang mit 90 oder 120 ECTS-Punkten studiert werden.
12 inklusive Modul "Grundfragen der Inklusion" (mindestens 6 LP)
13 Orientierungspraktikum (3 Wochen), Schulpraxissemester (12 Wochen)
14 Ein weiteres allgemeinbildendes Zweitfach kann als Erweiterungsfach in einem ergänzenden Masterstudiengang studiert werden (§ 4 Abs. 5 RahmenVO-BS-KM).
15 Fachwissenschaften und Fachdidaktik sind zusammengefasst
16 in Fachwissenschaften integriert
17 Grundbildung Deutsch oder Mathematik: Fachwissenschaften und Fachdidaktik sind zusammengefasst
18 in Fachwissenschaften integriert
19 Ein zusätzliches Fach kann als Erweiterungsfach in einem ergänzenden Masterstudiengang mit 60 oder 90 ECTS-Punkten studiert werden.
20 abhängig von der Wahl des Erweiterungsfaches
21 Orientierungs- und Einführungspraktikum (3 Wochen), Integriertes Semesterpraktikum (12 Wochen), Blockpraktikum 2. Fachrichtung (4 Wochen); Professionalisierungspraktikum (3 Wochen)
22 verpflichtend: sonderpädagogische Fachrichtungen 66 LP (erste Fachrichtung: mindestens 38 LP, zweite Fachrichtung: mindestens 20 LP); sonderpädagogische Grundlagen 18 LP, drei sonderpädagogische Handlungsfelder 30 LP

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Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Fähigkeit zur Teamarbeit gemäß RahmenVO-KM: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-LehrRahmenVBWpAnlage9
Deutsch als Zweitsprache Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
RahmenVO-KM
Demokratiebildung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
RahmenVO-KM
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
RahmenVO-KM
Medienkompetenz in einer digitalen Welt Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
RahmenVO-KM
Inklusion/Heterogenität Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
RahmenVO-KM
Sonstige: Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bzw. Diskriminierungsprävention Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
RahmenVO-KM

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In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
  • Rechtsverordnung des Kultusministeriums über Rahmenvorgaben für die Umstellung der allgemein bildenden Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen, den Universitäten, den Kunst- und Musikhochschulen sowie der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg auf die gestufte Studiengangstruktur mit Bachelor- und Masterabschlüssen der Lehrkräfteausbildung in Baden-Württemberg (Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge - RahmenVO-KM)vom 27. April 2015
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von 6 LP
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020. Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.

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Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Regelungen in staatlichen Prüfungsordnungen Massnahme wird bereits umgesetzt: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=LehrRahmenV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Sonstige Maßnahmen: im Rahmen der Landesstrategie digital@bw (https://www.digital-bw.de) Massnahme ist geplant
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Anmerkung:

Gemäß Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge RahmenVO-KM ( http://www.llpa-bw.de/Lde/Startseite/Pruefungsordnungen/RahmenVO-KM) sind Medienkompetenz und -erziehung für alle Lehrämter verbindlich vorgeschriebene Querschnittskompetenzen in den Bildungswissenschaften und den Fächern (Fachwissenschaft und Fachdidaktik). Über die curriculare Umsetzung entsprechender Maßnahmen entscheiden die Hochschulen im Rahmen ihrer Hochschulautonomie in eigener Verantwortung.

Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2021/2022. Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.

Theorie-Praxis-Verknüpfung und Professionsbezug

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Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbezogener Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Verantwortung - Die Hochschule
Dauer (an der Praktikumsschule) - mind. 15
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - insg. 30 LP inklusive dreiwöchiger Praxisphase im Bachelor LP
Studiensemester - -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Verantwortung - Die Hochschule
Dauer (an der Praktikumsschule) - mind. 12
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - insg. 30 LP
Studiensemester - zu Beginn des Masterstudiengangs
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Verantwortung - -
Dauer (an der Praktikumsschule) - i. d. R. 12
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 16 LP
Studiensemester - in einem Wintersemester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Verantwortung - Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Dauer (an der Praktikumsschule) - i. d. R. 12
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 16 LP
Studiensemester - -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Verantwortung - Die Hochschule
Dauer (an der Praktikumsschule) - mind. 15
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - insg. 34 LP
Studiensemester - -
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Anmerkung:

Für die Lehramtstypen 3 und 6 bei den Leistungspunkten jeweils Gesamtangaben für Bachelor- und Masterstudium.

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Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Fachseminarleiter*innen des Studienseminars
Gibt es in Ihrem Land Anreize (z.B. Deputatsreduktionen, Zulagen etc.) für Lehrkräfte zur Übernahme einer Mentor*innentätigkeit, um Lehramtsstudierende während ihrer schulischen Praxisphasen zu unterstützen, zu begleiten und zu beraten?
Ja, und zwar: Ausbildungsschulen erhalten Anrechnungsstunden für Praktikantinnen und Praktikanten.

Diagramm
Gibt es durch Ihr Land bereitgestellte Unterstützungsangebote für Lehramtsstudierende während ihres Praxissemesters/während ihrer anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen), die die Vereinbarkeit mit der Studienorganisation und Studienfinanzierung fördern?
Nein

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Ist es in Ihrem Land vorgesehen, dass Praktikumsschulen, an denen Lehramtsstudierende ihre Praxisphasen bzw. ihr Praxissemester/anders benanntes Langzeitpraktikum ableisten, verbindliche Qualitätskriterien erfüllen müssen?
Ja, es sind verbindliche Qualitätskriterien für folgende Praxisphasen vorgesehen, und zwar: Schulpraxissemester in den Lehrämtern für Gymnasium und berufliche Schulen
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Anmerkung:

Es gibt Planungen für die Lehrämter Grundschule, Sekundarstufe I und Sonderpädagogik.

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Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar sollen mind. 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)

Verzahnung der Phasen der Lehrkräftebildung

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Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Ja, und zwar folgende: Modifiziertes Aufbaustudium Sonderpädagogik (HOLA Gruppe 4), Kontaktstudium Informatik
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Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.

Institutionalisierung und Governance

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Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Nein
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
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Anmerkung:

In der Hochschulfinanzierungsvereinbarung Baden-Württemberg 2021-2025 ist eine Überführung der Schools of Education in die Grundfinanzierung der Hochschulen ab 2024 festgehalten, die zum 01.01.2024 umgesetzt wurde. Zudem ist festgehalten, dass zentrale Vorgaben für Studienkapazitäten in den Lehramtsstudiengängen der Pädagogischen Hochschulen in die Bewertung der Lehrleistungen einbezogen werden.
Gibt es landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung fördern?
Ja, und zwar: Landesprogramm "Lehrerbildung in Baden-Württemberg" (auslaufend); Programm "KI-Tools in der Hochschullehre und Lehrkräftebildung: Digitalisierung und Empirische Bildungsforschung"
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrkräftebildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Ja, und zwar: RahmenVO-KM (Modellversuch duale lehramtsbezogene Masterstudiengänge)

Diagramm
Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrkräftebildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben.
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
siehe Anmerkungen
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Anmerkung:

An den Universitäten des Landes bestehen aufgrund eines Ministerratsbeschlusses von 2003 jeweils Zentren für Lehrkräftebildung, die an einigen Standorten im Rahmen der Schools of Education weiterentwickelt wurden. Die sechs Pädagogischen Hochschulen beschäftigen sich institutionalisiert überwiegend mit Lehrkräftebildung und stellen somit eine klar verantwortliche Institution für die Lehrkräftebildung dar. Im Zuge der Reform der Lehrkräftebildung in Baden-Württemberg und im Zuge der Qualitätsoffensive Lehrerbildung des BMBF wurden fünf Schools of Education eingerichtet. Vier der fünf Schools stellen einen Hochschulverbund aus einer Universität und einer Pädagogischen Hochschule dar, ggf. unter Einbindung weiterer Vertreter lehrkräftebildender Hochschulen (z. B. Kunst- und Musikhochschule).

Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.