Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Niedersachsen aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Herbst/Winter 2024 sowie Angaben zu den Themen Verankerung von digitaler Medienkompetenz, Fort- und Weiterbildungsangebote und hochschulische Verantwortungsstrukturen aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2022 und Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020. Sofern Daten aus einer früheren Erhebung ausgewiesen sind, finden Sie dies als „Indikatoren-Info“ unter der Frage. 

Ein- und Umstiegswege und Rekrutierung

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Hat Ihr Land spezielle Stipendienprogramme für Lehramtsstudierende aufgesetzt, um mehr Lehramtsstudierende bzw. Lehrkräfte zu gewinnen?
Nein
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
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Anmerkung:

Imagekampagne "Job mit Klasse": https://lehrer-werden-in-niedersachsen.de/, im Lehramt an berufsbildenden Schulen: Technik-Talente-Treff. https://stiftung-niedersachsenmetall.de/aktuelles/techniktalentetreff-deine-berufung-den-berufsbildenden-schulen
Wurde bzw. wird die Wirkung dieser Maßnahmen quantitativ oder qualitativ untersucht (z.B. durch einen Vergleich von Studierendenzahlen aus Zielgruppen vor und nach Beginn der Maßnahme oder durch Befragungen der Studienanfänger*innen, ob die Studienentscheidung in Bezug zur Maßnahme stand)? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein
Gibt es in Ihrem Land ein durch das Land bereitgestelltes Online-Informationsportal, über das sich Interessierte speziell zu den Möglichkeiten des Quer- und Seiteneinstiegs in den Lehrkräfteberuf und entsprechenden Qualifizierungswegen informieren können?
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Nein, es gibt keine Maßnahmen

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Ermöglicht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Einrichtung spezieller Ein-Fach-Masterstudiengänge an Hochschulen für Personen, die einen ersten Studienabschluss in nur einem Unterrichtsfach vorweisen können? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein
Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter Quereinstiegs-Masterstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit für Hochschulabsolvent*innen nicht lehramtsbezogener Studiengänge vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein
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Anmerkung:

Ggf. wird Niedersachsen die Einrichtung solcher Studiengänge für die Zukunft vorsehen. Im Lehramtstyp 5 wurden bereits Quereinstsiegs-Masterstudiengänge eingerichtet.

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Bietet Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst?
Ja, das Land bietet eine dauerhafte Perspektive.
Falls Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst bietet, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt für Sonderpädagogik, das Lehramt an Gymnasien oder das Lehramt an berufsbildenden Schulen hat auch erworben, wer 1. ein anderes Hochschulstudium als ein Lehramtsstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat, wenn der Abschluss zwei Fächern im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zugeordnet werden kann, und 2. mindestens vier Jahre lang eine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat.
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Anmerkung:

In Niedersachsen ist der Begriff Quereinstieg eingeführt. Es gibt den Weg des direkten Quereinstiegs in den Schuldienst und den Weg des Quereinstiegs in den Vorbereitungsdienst.
Geben Sie bitte an, wie Personen ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium und ohne abgeschlossenen Vorbereitungsdienst, die den Seiteneinstieg in Ihrem Land absolvieren, qualifiziert werden. (Mehrfachantworten möglich)
  • Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme(n), und zwar: Qualifizierung an der Schulen und pädagogisch-didaktische Qualifizierung am Studienseminar
    Dauer der Maßnahme(n) in Wochen: 18 Monate
Bitte geben Sie, falls vorhanden, zusätzlich einen Link an:
Qualifizierungen gemäß § 13 Abs. 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung) und Erwerb einer Ergänzungsqualifikation für ein Lehramt - RdErl. d. MK v. 4.12.2019 (SVBl. 2020 S. 67) https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/6688ef5e-cbf6-3dec-90e8-adca9153112c
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Anmerkung:

Für die Quereinsteigenden in den Schuldienst sind auch Fortbildungen während der Qualifizierung vorgesehen.

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Anerkennung von Lehramtsabschlüssen in nur einem Fach von Absolvent*innen entsprechender Studiengänge aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland als Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst
  • Nein

Studienstruktur, Studienverlauf, Studienerfolg

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Angebotene Lehramtstypen im Land
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Lehramt an Haupt- und Realschulen Haupt-, Real-, Oberschulen, Gesamtschulen
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt an Gymnasien Gymnasien, Gesamtschulen
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt für Sonderpädagogik Förderschulen, alle allgemein bildenden Schulformen
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.

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Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Ja, eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Mit der "Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen" (Nds. Master-VO-Lehr) wurden die fachlichen Voraussetzungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst von Absolventinnen und Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge (Master of Education) niedersächsischer Hochschulen formuliert.
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master

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Landesweite Regelstudienzeit
Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 10 Semester
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 10 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 10 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 10 Semester
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 10 Semester
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Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 180 LP 120 LP
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Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter dualer Lehramtsstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit neben dem grundständigen Lehramtsstudium vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein

Studieninhalte und Querschnittsthemen

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Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben:
Mit der "Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen" (Nds. Master-VO-Lehr) wurden die fachlichen Voraussetzungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst von Absolventinnen und Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge (Master of Education) niedersächsischer Hochschulen formuliert. Link zur Nds. MasterVO-Lehr: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cite/7e7e7229-10bf-398e-a6ea-a77badcf638a
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
Vorgabe für Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 5 75 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 35 LP
Optionalbereich/Sonstiges 40 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 6 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 7 -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 8 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 9 -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 10 75 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 35 LP
Optionalbereich/Sonstiges 40 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 11 95 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 12 -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 13 95 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 14 -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 15 45 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 16 -
Abschlussarbeit/-prüfung 35 LP
Optionalbereich/Sonstiges 17 30 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 18 120 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 19 -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 20 70 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 21 -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 22 45 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 23 -
Abschlussarbeit/-prüfung 35 LP
Optionalbereich/Sonstiges 24 30 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 25 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 26 -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 27 80 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 28 -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 29 90 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 30 -
Abschlussarbeit/-prüfung 35 LP
Optionalbereich/Sonstiges 31 35 LP
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Anmerkungen:

1 inklusive Fachdidaktik
2 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften und der Praxisphase integriert.
3 inklusive Fachdidaktik
4 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften und der Praxisphase integriert.
5 inklusive Schul- und Betriebspraktikum
6 inklusive Fachdidaktik
7 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften und der Praxisphase integriert.
8 inklusive Fachdidaktik
9 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften und der Praxisphase integriert.
10 inklusive Schul- und Betriebspraktikum
11 (davon mindestens 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika)
12 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften integriert.
13 (davon mindestens 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika)
14 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften integriert.
15 inklusive Schul- und Betriebspraktikum
16 Die LP für Praktika werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken integriert.
17 Diese LP können von den Hochschulen im Rahmen ihrer jeweiligen Curricula auf die anderen Bereiche verteilt werden.
18 (davon jeweils mindestens 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika)
19 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften integriert.
20 Diese Angaben beziehen sich auf das Unterrichtsfach (davon jeweils mindestens 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika).
21 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP des Unterrichtsfachs integriert.
22 inklusive Schulpraktikum
23 Die LP für Praktika werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken integriert.
24 Diese LP können von den Hochschulen im Rahmen ihrer jeweiligen Curricula auf die anderen Bereiche verteilt werden.
25 (davon jeweils mindestens 1/4 Fachdidaktik und Fachpraktika)
26 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaft integriert.
27 Die Angaben beziehen sich auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen (davon jeweils mindestens 1/4 Fachdidaktik und Fachpraktika).
28 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der sonderpädagogischen Fachrichtungen integriert.
29 inklusive Sozialpraktikum und förderdiagnostisches Praktikum
30 Die LP für Praktika werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken integriert.
31 Diese LP können von den Hochschulen im Rahmen ihrer jeweiligen Curricula auf die anderen Bereiche verteilt werden.

Diagramm
Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Die entsprechenden Kompetenzen sind insbesondere in Anlage 1 zu § 1 Abs. 2 Satz 1 der Nds. MasterVO-Lehr in den Vorschriften für die Bildungswissenschaften festgelegt. https://www.schure.de/20411/mastervo-lehr.htm#anlage1
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Nein
Deutsch als Zweitsprache Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
§ 1 Abs. 2 Nds. MasterVO-Lehr https://www.schure.de/20411/mastervo-lehr.htm#:~:text=(2)%201,erworben%20werden
Demokratiebildung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Die entsprechenden Kompetenzen sind insbesondere in Anlage 1 zu § 1 Abs. 2 Satz 1 der Nds. MasterVO-Lehr in den Vorschriften für die Bildungswissenschaften festgelegt.
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Die entsprechenden Kompetenzen sind insbesondere in Anlage 1 zu § 1 Abs. 2 Satz 1 der Nds. MasterVO-Lehr in den Vorschriften für die Bildungswissenschaften festgelegt.
Medienkompetenz in einer digitalen Welt Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Die entsprechenden Kompetenzen sind insbesondere in Anlage 1 zu § 1 Abs. 2 Satz 1 der Nds. MasterVO-Lehr in den Vorschriften für die Bildungswissenschaften festgelegt.
KI-Kompetenz Nein
Informatorische Grundkompetenz Nein
Inklusion/Heterogenität Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
§ 1 Abs. 2 Nds. MasterVO-Lehr. Die entsprechenden Kompetenzen sind insbesondere in Anlage 1 zu § 1 Abs. 2 Satz 1 der Nds. MasterVO-Lehr in den Vorschriften für die Bildungswissenschaften festgelegt.

Diagramm
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
  • Zielvereinbarungen
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von - LP
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachwissenschaften
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020. Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.

Diagramm
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Zielvereinbarungen Massnahme ist geplant
Berücksichtigung der Thematik in Hochschulverträgen Massnahme wird bereits umgesetzt: Aufnahme des Themenfeldes "Digitalisierung" in die Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrages.
Berücksichtigung der Thematik in Regelungen in staatlichen Prüfungsordnungen Massnahme ist geplant
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2021/2022. Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.

Theorie-Praxis-Verknüpfung und Professionsbezug

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Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbezogener Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Verantwortung Die Hochschule Die Hochschule
Dauer (an der Praktikumsschule) - 18 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) 30 LP 30 LP
Studiensemester - 1. bis 3. Semester im Master
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Verantwortung - Die Hochschule
Dauer (an der Praktikumsschule) - 18 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - 1. bis 3. Semester im Master
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Verantwortung - Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben
Dauer (an der Praktikumsschule) - -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - -
Studiensemester - -
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Verantwortung - Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben
Dauer (an der Praktikumsschule) - -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - -
Studiensemester - -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Verantwortung - Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben
Dauer (an der Praktikumsschule) - -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - -
Studiensemester - -

Diagramm
Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für folgende Lehramtstypen vorgegeben: Lehramtstyp 1 und 3
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Anmerkung:

Grundsätzlich sind auch die Praktika der anderen Lehrämter regulär ins Studium eingebunden und damit entsprechend vorbereitet, begleitet und nachbereitet.
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Sonstige, und zwar: Lehrkräfte, die an Schulen und/ oder Studienseminaren tätig sind
Gibt es in Ihrem Land Anreize (z.B. Deputatsreduktionen, Zulagen etc.) für Lehrkräfte zur Übernahme einer Mentor*innentätigkeit, um Lehramtsstudierende während ihrer schulischen Praxisphasen zu unterstützen, zu begleiten und zu beraten?
Ja, und zwar: In der Praxisphase der Lehrämter LA-Typ 1 und 3, die Lehrkräfte erhalten pro Studierendem pro Fach 0,5 Anrechnungsstunden in dem betreffenden Schulhalbjahr

Diagramm
Gibt es durch Ihr Land bereitgestellte Unterstützungsangebote für Lehramtsstudierende während ihres Praxissemesters/während ihrer anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen), die die Vereinbarkeit mit der Studienorganisation und Studienfinanzierung fördern?
Nein

Diagramm
Ist es in Ihrem Land vorgesehen, dass Praktikumsschulen, an denen Lehramtsstudierende ihre Praxisphasen bzw. ihr Praxissemester/anders benanntes Langzeitpraktikum ableisten, verbindliche Qualitätskriterien erfüllen müssen?
Nein

Diagramm
Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar sollen mind. drei Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
Ergreift Ihr Land Maßnahmen, um für Professor*innen der Fachdidaktik, neben oder im Rahmen der Professur, Möglichkeiten zu schaffen, eine Tätigkeit im Schuldienst auszuüben?
Nein

Verzahnung der Phasen der Lehrkräftebildung

Diagramm
Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Ja, und zwar folgende: Weiterbildungen, die den Erwerb einer Lehrbefähigung (Fakultas) beinhalten
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Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.

Institutionalisierung und Governance

Diagramm
Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Ja
Bezeichnung der Einrichtungen/Gremien
Niedersächsischer Verbund zur Lehrkräftebildung
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Gibt es landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung fördern?
Nein
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Nein
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Anmerkung:

Seit 2022 gibt es den verbindlichen Strategischen Handlungsrahmen für berufsbildende Schulen, der auch in den Studienseminaren angewendet werden kann.
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
Austausch zwischen Hochschulen, MK und MWK im Niedersächsischen Verbund zur Lehrkräftebildung. Fortbildungsangebote für Ausbilderinnen und Ausbilder in den Studienseminaren; Erstqualifizierungsmaßnahmen von Ausbilderinnen und Ausbildern in Studienseminaren Qualifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern seminarintern zum Erwerb von digitalen Kompetenzen mit dem Ziel, dies es an die zukünftigen Lehrkräfte weiterzugeben Innovative Ideen durch Angebote in den Zusatzqualifikationen an den Studienseminaren Schlüsselkompetenzen, die den 21stCentury Skills zuzuordnen sind, werden in fachbezogenen und in fächerübergreifenden Veranstaltungen des Professionalisierungsbereiches im Lehramt erworben (Bsp.: Uni Osnabrück https://www.uni-osnabrueck.de/studium/im-studium/professionalisierung/schluesselkompetenzen/)
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrkräftebildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Nein
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Anmerkung:

Eine Experimentierklausel kann auch im Hochschulgesetz aufgenommen werden, diese wäre dann in den sechs Ländern, die kein Lehrerbildungsgesetz haben, eine adäquate Rechtsgrundlage für die Erprobung innovativer Strukturen in der ersten Phase wie Pilotstudiengänge und andere Reformvorhaben.

Diagramm
Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrkräftebildung)?
Ja, diese sind nicht landesweit vorgegeben, sondern werden autonom von den Hochschulen initiiert.
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Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.