Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Bremen aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Herbst/Winter 2024 sowie Angaben zu den Themen Verankerung von digitaler Medienkompetenz, Fort- und Weiterbildungsangebote und hochschulische Verantwortungsstrukturen aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2022 und Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020. Sofern Daten aus einer früheren Erhebung ausgewiesen sind, finden Sie dies als „Indikatoren-Info“ unter der Frage. 

Ein- und Umstiegswege und Rekrutierung

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Hat Ihr Land spezielle Stipendienprogramme für Lehramtsstudierende aufgesetzt, um mehr Lehramtsstudierende bzw. Lehrkräfte zu gewinnen?
Nein
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
Wurde bzw. wird die Wirkung dieser Maßnahmen quantitativ oder qualitativ untersucht (z.B. durch einen Vergleich von Studierendenzahlen aus Zielgruppen vor und nach Beginn der Maßnahme oder durch Befragungen der Studienanfänger*innen, ob die Studienentscheidung in Bezug zur Maßnahme stand)? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein
Gibt es in Ihrem Land ein durch das Land bereitgestelltes Online-Informationsportal, über das sich Interessierte speziell zu den Möglichkeiten des Quer- und Seiteneinstiegs in den Lehrkräfteberuf und entsprechenden Qualifizierungswegen informieren können?
Ja, und zwar: Internet-Seite der Senatorin für Kinder und Bildung: innovation.zukunft.schule - back to school - backtoschool@bildung.bremen.de: https://www.bildung.bremen.de/innovation-zukunft-schule-back-to-school-381275 Internet-Seite der Senatorin für Kinder und Bildung: "Wege ins Lehramt": https://www.bildung.bremen.de/seiteneinstieg-202758 https://www.bildung.bremen.de/lehrkrafte-210683 https://karriere.bildung.bremen.de/berufsfelder-14065
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Ja, es gibt Maßnahmen, und zwar: Die Stadt Bremerhaven vergibt Stipendien an Lehramtsstudierende. Bedingung für die Gewährung des Stipendiums ist der Eintritt in den Schuldienst der Stadt Bremerhaven nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums und des Referendariats.

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Ermöglicht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Einrichtung spezieller Ein-Fach-Masterstudiengänge an Hochschulen für Personen, die einen ersten Studienabschluss in nur einem Unterrichtsfach vorweisen können? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein
Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter Quereinstiegs-Masterstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit für Hochschulabsolvent*innen nicht lehramtsbezogener Studiengänge vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Ja, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: Masterstudiengang (M.Ed.) Lehramt an berufsbildenden Schulen - Technik.
    Anzahl verfügbarer Studienplätze: 15
    Bitte geben Sie, falls vorhanden, zusätzlich einen Link an: Web-Seite der Universität Bremen, ZfLB: Lehramt an Berufsbildenden Schulen Technik: https://www.uni-bremen.de/studium/orientieren-bewerben/studienangebot/lehramt/lehramt-an-berufsbildenden-schulen/berufliche-schule
  • Es gibt entsprechende Planungen, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: Unter Einbeziehung und in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen wird die Sondermaßnahme "Quereinstieg Multiprofessionalität Optional - QMPO" von der "Lehrbefähigung in einem Fach" zur "Gleichwertigkeit mit einem Lehramt" entwickelt: Start voraussichtlich aufbauend ab 1.08.2025 mit dem "QMPO-Primar" für den Erwerb der Gleichwertigkeit mit dem Lehramt an Grundschulen sowie Start mit dem "QMPO-IP" für den Erwerb der Gleichwertigkeit mit dem Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik mit Grundschulbezug. Nachfolgend ist der Start aufbauend voraussichtlich ab dem 1.08.2026 mit dem "QMPO-Gy/OS" für den Erwerb der Gleichwertigkeit mit dem Lehramt an Gymnasien/Oberschulen sowie Start mit dem "QMPO-IP" für den Erwerb der Gleichwertigkeit mit dem Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik mit Gy/OS-Bezug geplant.
    Anzahl geplanter Studienplätze: 30
    zum Semester: WS 2025

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Bietet Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst?
Ja, das Land bietet eine dauerhafte Perspektive.
Falls Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst bietet, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Für den Seiteneinstieg A (Einstieg in den Vorbereitungsdienst, Ziel: Lehramt) und für den Seiteneinstieg B (Berufsbegleitende Ausbildung, Ziel: Gleichwertigkeit mit einem Lehramt) wird i.d.R. ein wissenschaftliches Hochschulstudium vorausgesetzt, im Ausnahmefall ein FH-Abschluss in den Mangelfächern (Master/Diplom/Magister) mit zwei Fächern vorausgesetzt.
Geben Sie bitte an, wie Personen ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium und ohne abgeschlossenen Vorbereitungsdienst, die den Seiteneinstieg in Ihrem Land absolvieren, qualifiziert werden. (Mehrfachantworten möglich)
  • Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme(n), und zwar: Seiteneinstieg B (Ziel: Lehramt), Qualifizierung Doppelprofessionalität zum Erwerb der „Lehrbefähigung in einem Fach“ und zukünftig Quereinstieg (QMPO) von der Lehrbefähigung in einem Fach zu einem „Lehramt“
Bitte geben Sie, falls vorhanden, zusätzlich einen Link an:
- Zur Qualifizierungsmaßnahmen "Back to School": Kurz- und mittelfristiges Personalversorgungskonzept Schule für das Land Bremen (Senatorin für Kinder und Bildung, März 2023), Beschlussvorlage, Staatliche Deputation für Kinder und Bildung: https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUEpV3zmUjs_MxfrA_0aX8Sfe6704_Efqm0Q6ALWUw4J/Land_TOP_2_Personalkonzept_-_Anlage.pdf; Ausbildungs-, Prüfungs- und Qualifizierungsverordnung für Lehrämter und Lehrbefähigungen in einem Fach - APQV-L, Inkrafttreten zum 1.02.2024
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Anmerkung:

Im Rahmen von "back to school" wird ein zweistufige Qualifizierungsweg für alle Lehrämter folgendermaßen gefasst: - "Qualifizierung Doppelprofessionalität (QDP) mit dem Ziel: "Lehrbefähigung in einem Fach" - "Quereinstieg Multiprofessionalität Optional (QMPO) mit dem Ziel: "Gleichwertigkeit mit einem Lehramt"

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Anerkennung von Lehramtsabschlüssen in nur einem Fach von Absolvent*innen entsprechender Studiengänge aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland als Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst
  • Nein

Studienstruktur, Studienverlauf, Studienerfolg

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Angebotene Lehramtstypen im Land
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen (befähigt auch zum Unterricht in den Jahrgangsstufen 5-6)
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt an Gymnasien und Oberschulen Gymnasien und Oberschulen (befähigt auch zum Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern der berufsbildenden Schulen)
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen (befähigt auch zum Unterricht in den Jahrgangsstufen 7-13 der Oberschule sowie in den Jahrgangsstufen 7-12 des Gymnasiums)
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik Grundschulen, Gymnasien, Oberschulen und Förderzentren
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.

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Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Ja, eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Gesetz über die Ausbildung für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter - BremLAG) vom 16. Mai 2006 (Brem.GBl. 2006, S. 259), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. April 2023 (Brem.GBl. S. 323): https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/gesetz-ueber-die-ausbildung-fuer-das-lehramt-an-oeffentlichen-schulen-bremisches-ausbildungsgesetz-fuer-lehraemter-bremlag-vom-16-mai-2006-190873?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master

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Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 6 Semester 4 Semester
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Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 180 LP 120 LP
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Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter dualer Lehramtsstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit neben dem grundständigen Lehramtsstudium vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Es gibt entsprechende Planungen, und zwar für folgende Lehramtstypen und/oder Fächer: Es gibt Planungen für einen dualen Masterstudiengang für das berufsbildende Lehramt Technik (Fach Mechatronik). Einrichtungszeitpunkt und Kapazität sind noch offen. Ergänzend wird ein verstärkt "praxisintegrierender Master of Education-Studiengang" für alle anderen Lehrämter in struktureller Verzahnung mit Praxis- und Prüfungsanteilen im Vorbereitungsdienst entwickelt.
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Anmerkung:

Parallel wird auch auch an einer Konzeption eines "praxisintegrierendes Studiums" für alle anderen Lehrämter gearbeitet. Die Planungen sind noch nicht weit genug fortgeschritten, um Aussagen zum Zeitpunkt einer Einrichtung und zu den Kapazitäten machen zu können.

Studieninhalte und Querschnittsthemen

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Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben:
Es handelt sich nicht um Landesvorgaben in engerem Sinne, sondern zwischen Land und Universität verbindlich verabredete Größen. Zielvereinbarung mit der Universität Bremen 2022-2025: https://umwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/Zielvereinbarung%20UB%202022-2025.pdf Wissenschaftsplan 2025: https://umwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/Wissenschaftsplan%202025.pdf Das BremLAG (s.o.) gibt die Einhaltung der Standards der KMK und Rahmensetzungen bspw. zum Praxisbezug des Studiums und zum Bezug zwischen Studium und Vorbereitungsdienst vor.
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Anmerkung:

Der Wissenschaftsplan 2030 befindet sich im Aufstellungsverfahren.
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang / Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption Lehramtsbefähigender Masterstudiengang
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 39 LP 12 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 12 LP 12 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 39 LP 12 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 12 LP 12 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 5 15 LP 6 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 6 9 LP 12 LP
Bildungswissenschaften 7 42 LP 18 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 8 12 LP 15 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 9 12 LP 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges - -
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 10 60 LP 12 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 11 12 LP 12 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 12 60 LP 12 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 13 12 LP 12 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften 14 24 LP 36 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 15 12 LP 15 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 16 12 LP 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges - -
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 17 s. Anmerk. LP s. Anmerk. LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 18 s. Anmerk. LP s. Anmerk. LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 19 s. Anmerk. LP s. Anmerk. LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 20 s. Anmerk. LP s. Anmerk. LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften 21 s. Anmerk. LP s. Anmerk. LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 22 s. Anmerk. LP s. Anmerk. LP
Abschlussarbeit/-prüfung 23 s. Anmerk. LP s. Anmerk. LP
Optionalbereich/Sonstiges 24 - -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 25 39 LP 24 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 26 9 LP 6 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 27 39 LP 6 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 28 12 LP 12 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 29 15 LP 6 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 30 9 LP 12 LP
Bildungswissenschaften 31 42 LP 18 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 32 12 LP 15 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 33 12 LP 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges 34 - -
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Anmerkungen:

1 Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 39 LP, im Masterstudium 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester)
2 Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 12 LP, im Masterstudium 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester)
3 Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 39 LP, im Masterstudium 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester)
4 Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 12 LP, im Masterstudium 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester)
5 Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 15 LP, im Masterstudium 6 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester).
6 Mindestanteil Universität Bremen: im Bachelorstudium 9 LP, im Masterstudium 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester).
7 Universität Bremen: Bachelor Bereich Erziehungswissenschaften 27 LP, Modul Umgang mit Heterogänität 6 LP, Schlüsselqualifikationen 3 LP, Orientierungspraktikum 6 LP. Maste Bereich Erziehungswissenschaften 9 LP, Umgang mit Heterogänität 9 LP
8 Bachelor: 3 LP Praxisorientiertes Element pro Fach, 1 Orientierungspraktikum 6 LP. Master: Praxissemester 15 LP schulpraktischer Teil zzg. 3 LP Begleitveranstaltungen pro Fach + 3 LP Erziehungswissenschaft
9 Universität Bremen: Bachelorarbeit 12 LP, Masterarbeit 21 LP
10 Universität Bremen: Bachelor: 60 LP. Master: 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester).
11 Universität Bremen: Bachelor: 12 LP. Master: 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester); Mastermodul in Fachdidaktik oder in Erziehungswissenschaft 21 LP.
12 Universität Bremen: Bachelor: 60 LP. Master: 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester).
13 Universität Bremen: Bachelor: 12 LP. Master: 12 LP (inklusiv Begleitung Praxissemester).
14 Universität Bremen: Bachelor: Erziehungswissenschaften 9 LP; Schlüsselqualifikationen/Umgang mit Heterogenität 9 LP, Orientierungspraktikum 6 LP: Hierbei geht es um fachübergreifende berufsbezogene Kompetenzen, z.B. Methoden- und Kommunikationskompetenzen, die anteilig den Bildungswissenschaft zuzurechnen sind. Master: Erziehungswissenschaften 27 LP; Schlüsselqualifikationen/Umgang mit Heterogenität 9 LP; Mastermodul in Fachdidaktik oder in Erziehungswissenschaft 21 LP
15 Bachelor: 3 LP Praxisorientiertes Element pro Fach, 1 Orientierungspraktikum 6 LP. Master: Praxissemester 15 LP schulpraktischer Teil zzg. 3 LP Begleitveranstaltungen pro Fach + 3 LP Erziehungswissenschaft
16 Universität Bremen: Bachelor: Bachelorarbeit in einem der Fächer 12 LP. Master: Masterarbeit 21 LP
17 Grundsätzlich: Für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen bietet die Universität Bremen die Fachrichtungen Technik (LbS - Technik) und Pflege (LbS - Pflege) an. Das LbS - Technik erfolgt im Bereich der Elektrotechnik, Informationstechnik, Metalltechnik oder Fahrzeugtechnik als Masterstudiengang und richtet sich an Absolventen eines abgeschlossenen Vollfachstudiums der beruflichen Bildung Informatik oder Ingenieurswissenschaften auf Bachelorniveau. Fachwissenschaften werden nicht im Lehramt sondern im Bachelor of Science erworben. Voraussetzung für das LbS - Pflege ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf. Für den fachwissenschaftlichen Anteil des Erstfaches werden 99 LP Im Bachelor of Arts (BA Pflegewissenschaft) und 18 LP im Master of Education (MEd LbS - Pflege) erworben.
18 Universität Bremen: Für den MEd LbS -Technik: 24 LP. Für LbS - Pflege: 18 LP im BA, 6 LP im Master zzgl. 6 LP Begleitung Praxisanteile.
19 Universität Bremen, allgemeinbildendes Unterrichtfach: Für den MEd LbS -Technik: 45 LP. Für LbS - Pflege: 30 LP im BA, 27 LP im Master.
20 Universität Bremen, allgemeinbildendes Unterrichtfach: Für den MEd LbS -Technik:15 LP. Für LbS - Pflege:12 LP im Master zzgl. 3 LP Begleitung Praxisanteile.
21 Universität Bremen: Für den MEd LbS - Technik: Berufspädagogik 12 LP; Umgang mit Heterogenität 9 LP: Hierbei geht es um fachübergreifende berufsbezogene Kompetenzen, die anteilig den Bildungswissenschaft zuzurechnen sind. Für LbS-Pflege: 12 LP im BA, 18 LP im Master.
22 Für den MEd. LbS - Technik: 12 LP Schulpraktischer Anteil innerhalb eines Fachdidaktischen Projekts, 3 LP Praxisorientierte Elemente im Zweitfach. Für das LbS - Pflege: 6 LP unterrichtsbezogenes Orientierungspraktikum im BA, 3 LP Praxisorientierte Elemente im Zweitfach im MEd zzgl. ein "geteiltes" Praxissemester im Erstfach: 1x berufspädagogisches Praktikum (6 LP) und 1x schulbezogene Forschungsphase (12 LP).im MEd.
23 Das Modul Bachelorarbeit umfasst 15 LP im Vollfach der beruflichen Bildung Mechatronik (Bachelor of Sciences). Für den MEd. LbS - Technik werden 15 LP für die Masterarbeit angerechnet. Der Masterstudiengang LbS-Pflege hat ein Modul Bachelorarbeit (im Erstfach,12 LP) und ein Modul Masterarbeit (18 LP) im Gesamtumfang von 30 CP.
24 Für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen, Fachrichtung Technik und Fachrichtung Pflege gibt es keine einheitlichen Landes-Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile.
25 Mindestanteil - Inklusive Pädagogik an Grundschulen immer als Großes Fach. Bachelor: 39 LP, Master: 24 LP
26 Mindestanteil Studienfach Inklusive Pädagogik, Bachelor 9 LP, Master 6 LP im Wahlpflichtbereich innerhalb des "Anfangsunterrichts in heterogenen Lerngruppen " eines nicht gewählten Unterrichtsfachs
27 Mindestanteil Bachelor: 39 LP. Master: 6 LP
28 Mindestanteil Bachelor: 12 LP (inkl. 3 LP Praxisorientierte Elemente), Master: 12 LP
29 Mindestanteil Kleines Fach Bachelor: 15 LP, Master: 6 LP
30 Mindestanteil Kleines Fach Bachelor: 9 LP, Master: 12 LP
31 Universität Bremen: Bachelor Bereich Erziehungswissenschaften 27 LP, Umgang mit Heterogänität 6 LP, Schlüsselqualifikationen 3 LP, Orientierungspraktikum 6 LP. Master: Bereich Erziehungswissenschaften 9 LP, Umgang mit Heterogenität 9 LP
32 Bachelor: 6 LP Praxisorientierte Elemente, 6 LP Orientierungspraktikum. Master: Das Praxissemester (27 LP) besteht aus 3 LP Begleitveranstaltungen pro Fach, plus 3 LP in Erziehungswissenschaft und 15 LP Schulpraxis
33 Bachelorarbeit: 12 LP, Masterarbeit: 21 LP
34 An der Universität Bremen wird den Zwei-Fächer-Bacherlorstudiengang "Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen seit dem WS 2018/19 angeboten.

Diagramm
Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Nein
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Nein
Deutsch als Zweitsprache Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Curriculare Vorgaben.
Demokratiebildung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
BremLAG.
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Nein
Medienkompetenz in einer digitalen Welt Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Curriculare Vorgaben.
KI-Kompetenz Nein
Informatorische Grundkompetenz Nein, aber geplant für bestimmte Lehramtstypen, und zwar:
Geplant für den Lehramtstyp 1.
Inklusion/Heterogenität Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Curriculare Vorgaben.

Diagramm
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
  • Curriculare Standards
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von 15 LP
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Anmerkung:

Alle Lehramtsstudierenden belegen im Bachelor und im Master jeweils die verpflichtenden Module BA-UM-HET und MA-UM-HET: Umgang mit Heterogenität in der Schule im Umfang von 6 cp (BA) und 9 cp (M.Ed.). Es handelt sich um eine zwischen Universität, Bildungsbehörde und Wissenschaftsbehörde abgestimmte Maßnahme für die 1. Phase der Lehramtsausbildung. Es ist keine Landesvorgabe im engeren Sinne (per Verordnung).

Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020. Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.

Diagramm
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Zielvereinbarungen Massnahme wird bereits umgesetzt
Berücksichtigung der Thematik im Lehrkräftebildungsgesetz Massnahme wird bereits umgesetzt
Sonstige Maßnahmen: Bremer Strategie "Digitalisierung in der Schule" Massnahme wird bereits umgesetzt: https://www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/L94-19_Digitalisierung.pdf
Sonstige Massnahmen: Bericht "Medienkompetenzförderung in Bremen und Bremerhaven. Gesamtstrategie und Bestandsaufnahme" Mit der Gesamtstrategie wird ein Orientierungsrahmen gesetzt, an dem die einzelnen Ressorts und Institutionen ihre Arbeit zur Medienkompetenzvermittlung ausrichten können. Massnahme wird bereits umgesetzt: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/top-11-medienkompetenzfoerderung-in-bremen-und-bremerhaven-gesamtstrategie-und-bestandsaufnahme-176280?msclkid=9cae2f02c7bd11ecae4970f22dade469
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Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2021/2022. Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.

Theorie-Praxis-Verknüpfung und Professionsbezug

Diagramm
Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
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Anmerkung:

Außer dem Lehramt an berufsbildenden Schulen gilt grundsätzlich: Bachelorstudium: Praxisorientierte Elemente i.d.R. 3 Wo pro Fach, das Orientierungspraktikum 6 Wochen. Master: Praxissemester: ein Schulhalbjahr
Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbezogener Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Dauer (an der Praktikumsschule) - ca. 15 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 27 CP LP
Studiensemester - Master: im 2. Semester
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Dauer (an der Praktikumsschule) - ca. 15 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 24 LP
Studiensemester - Master: im 2. Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Dauer (an der Praktikumsschule) - 12 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 18 LP
Studiensemester - Master: im 2. Semester
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Dauer (an der Praktikumsschule) - ca. 15 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 27 LP
Studiensemester - Master: im 2. Semester
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Anmerkung:

Im Masterstudiengang M.ED. IP GyOS umfasst das Praxissemester 24 CP Für das Lehramtstyp 5 sind zwei Studiengänge in Bremen möglich: - Beim Lehramt an berufsbildenden Schulen - Technik (MEd) ist das Praktikum (schulpraktischer Teil, 6 CP) in die zweisemestrige Veranstaltung FD-3 (das Fachdidaktisches Projekt umfasst 2 Semester, insgesamt 12 CP) eingebettet und findet als fünfwöchiger Vollzeit-Block in der veranstaltungsfreien Zeit zwischen dem Sommer- und Wintersemester statt. - Der Masterstudiengang LbS Pflege hat ein geteiltes Praxissemester im Erstfach "Pflegewissenschaft", das ein berufspädagogisches Praktikum (6 CP, sechs Wochen) und eine schulbezogene Forschungsphase (12 CP, sechs Wochen) umfasst.

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Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Fachseminarleiter*innen des Studienseminars
Gibt es in Ihrem Land Anreize (z.B. Deputatsreduktionen, Zulagen etc.) für Lehrkräfte zur Übernahme einer Mentor*innentätigkeit, um Lehramtsstudierende während ihrer schulischen Praxisphasen zu unterstützen, zu begleiten und zu beraten?
Ja, und zwar: Mentor:in nimmt die Tätigkeit im Rahmen des Hauptamtes wahr. Ihm/Ihr wird dafür eine Mentor:innenvergütung ausgezahlt.

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Gibt es durch Ihr Land bereitgestellte Unterstützungsangebote für Lehramtsstudierende während ihres Praxissemesters/während ihrer anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen), die die Vereinbarkeit mit der Studienorganisation und Studienfinanzierung fördern?
Ja, und zwar: Beratungsangebote im Zentrum für Lehrer:innenbildung und Bildungsforschung.

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Ist es in Ihrem Land vorgesehen, dass Praktikumsschulen, an denen Lehramtsstudierende ihre Praxisphasen bzw. ihr Praxissemester/anders benanntes Langzeitpraktikum ableisten, verbindliche Qualitätskriterien erfüllen müssen?
Ja, es sind verbindliche Qualitätskriterien für folgende Praxisphasen vorgesehen, und zwar: Praxissemester: Ausreichende Abdeckung der Fächer der Studierenden.

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Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar sollen mind. 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
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Ergreift Ihr Land Maßnahmen, um für Professor*innen der Fachdidaktik, neben oder im Rahmen der Professur, Möglichkeiten zu schaffen, eine Tätigkeit im Schuldienst auszuüben?
Nein

Verzahnung der Phasen der Lehrkräftebildung

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Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Ja, und zwar folgende: Berufsbegleitender Masterstudiengang " Weiterbildung Inklusive Pädagogik" für ausgebildete Lehrkräfte zum Erwerb der zusätzlichen Lehramtsqualifikation für das sonderpädagogische Lehramt.
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Universität Bremen: Inklusive Pädagogik, berufsbegleitender Masterstudiengang: Wintersemester 2021/2022 https://www.uni-bremen.de/weiterbildung/fuer-den-beruf/erziehung-bildung/inklusive-paedagogik/?msclkid=9eb3ae9ec7b611ecb4f41e9d3e564b93
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Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.

Institutionalisierung und Governance

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Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Ja
Bezeichnung der Einrichtungen/Gremien
Begleitgruppe Lehrerbildung (Federführung Wissenschaftsressort) und der gesetzlich im "Bremischen Ausbildungsgesetz für Lehrämter - BremLAG" definierte Beirat für Lehrerbildung (Federführung Bildungsressort).
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Quelle der Dokumente
Gibt es landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung fördern?
Nein
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Ja, und zwar seit: -
Dokumentation/Quelle
Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter (BremLAG), link s.o., dort § 3 Absatz 2 - in dieser Darstellung seit 2010.
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Anmerkung:

Themenfelder: Inklusionsbezug und Qualitätsorientierung in der Lehramts-Ausbildung
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
Sicherstellung der Einhaltung aller ländergemeinsamen KMK-Standards in Akkreditierung und Reakkreditierung. Anstoßen von Innovationen über die KMK. Die KMK-Standards bilden Weiterentwicklungen u.a. zur Inklusion und zur Digitalisierung ab. Zudem gibt es die Empfehlung der KMK und HRK u.a. zur "Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt" und die Empfehlung der KMK u.a. zu den "Sondermaßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften" sowie zu dem Bereich "Lehren und Lernen in der digitalen Welt". Nach Verabschiedung des "Orientierungsrahmens für die Qualifizierung von Schulleitungen" voraussichtlich durch die 2. BK im Dezember 2024 wird dieser Eingang in die weiteren Beratungen zur phasenübergreifenden Lehrkräftebildung finden. Innovative Impulse erfolgen bereits aktuell durch die Entwicklung der "Qualifizierung Doppelprofessionalität - QDP" zum Erwerb der "Lehrbefähigung in einem Fach", zunächst in der überwiegenden Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Schule, und dem nachfolgenden "Quereinstieg Multiprofessionalität Optional" in der überwiegenden Zusammenarbeit mit der Universität Bremen zum Erwerb der "Gleichwertigkeit mit einem Lehramt". Weitere Impulse werden beraten im Beirat Lehrkräftebildung und in der Begleitgruppe Lehrerbildung.
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Anmerkung:

"innovation.zukunft.schule - back to School - Die Senatorin für Kinder und Bildung", s.o.
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrkräftebildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Ja, und zwar: "Es können unter Einhaltung der Grundsätze der Lehramtsausbildung nach § 3 Absatz 2 befristete Modellversuche durchgeführt werden."
Dokumentation/Quelle
§ 6a Absatz 6 BremLAG, s.o.

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Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrkräftebildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben.
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
§ 68a Bremisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. 2007, S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2022 (Brem.GBl. S. 159) https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-hochschulgesetz-in-der-fassung-vom-9-mai-2007-178439?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-HSchulGBR2007V13P68a
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Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.