Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Hamburg aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Herbst/Winter 2024 sowie Angaben zu den Themen Verankerung von digitaler Medienkompetenz, Fort- und Weiterbildungsangebote und hochschulische Verantwortungsstrukturen aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2022 und Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020. Sofern Daten aus einer früheren Erhebung ausgewiesen sind, finden Sie dies als „Indikatoren-Info“ unter der Frage. 

Ein- und Umstiegswege und Rekrutierung

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Hat Ihr Land spezielle Stipendienprogramme für Lehramtsstudierende aufgesetzt, um mehr Lehramtsstudierende bzw. Lehrkräfte zu gewinnen?
Nein
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
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Anmerkung:

Schülercampus, Uni-Tage, Messeauftritte, Lehrer*in Hamburg (s.https://www.lehrer-in-hamburg.de/), Lehramtscheck (s. https://lehramt.check.uni-hamburg.de/)
Wurde bzw. wird die Wirkung dieser Maßnahmen quantitativ oder qualitativ untersucht (z.B. durch einen Vergleich von Studierendenzahlen aus Zielgruppen vor und nach Beginn der Maßnahme oder durch Befragungen der Studienanfänger*innen, ob die Studienentscheidung in Bezug zur Maßnahme stand)? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein
Gibt es in Ihrem Land ein durch das Land bereitgestelltes Online-Informationsportal, über das sich Interessierte speziell zu den Möglichkeiten des Quer- und Seiteneinstiegs in den Lehrkräfteberuf und entsprechenden Qualifizierungswegen informieren können?
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Anmerkung:

Bisher finden sich Informationen zu den Möglichkeiten des Quer- und Seiteneinstiegs auf zwei unterschiedlichen Seiten des Landes Hamburg mit entsprechenden gegenseitigen Verweisstrukturen.
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2020 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Ja, es gibt Maßnahmen, und zwar: In den Studienverlauf angepasste Informationsveranstaltungen zum Übergang zwischen Masterabschluss und Vorbereitungsdienst. Hinweise auf das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) sowie zur Ausbildungsstruktur des Vorbereitungsdienstes.

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Ermöglicht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Einrichtung spezieller Ein-Fach-Masterstudiengänge an Hochschulen für Personen, die einen ersten Studienabschluss in nur einem Unterrichtsfach vorweisen können? (Mehrfachantworten möglich)
Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter Quereinstiegs-Masterstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit für Hochschulabsolvent*innen nicht lehramtsbezogener Studiengänge vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein

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Bietet Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst?
Ja, das Land bietet eine dauerhafte Perspektive.
Falls Ihr Land Personen, die über den Seiteneinstieg an die Schulen kommen, eine dauerhafte Perspektive im Schuldienst bietet, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Die dauerhafte Perspektive im Sinne eines entfristeten Beschäftigungsverhältnisses richtet sich an Personen, die an der Maßnahme des qualifizierten Seiteneinstiegs teilnehmen. Die Auswahl geeigneter Lehrkräfte für den dauerhaften Schuldienst und die Initiierung des Verfahrens liegen, in Absprache mit den Personalreferenten der Schulformen, bei der Schulleitung.
Geben Sie bitte an, wie Personen ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium und ohne abgeschlossenen Vorbereitungsdienst, die den Seiteneinstieg in Ihrem Land absolvieren, qualifiziert werden. (Mehrfachantworten möglich)
  • Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme(n), und zwar: Qualifizierter Seiteneinstieg
    Dauer der Maßnahme(n) in Wochen: Schuljahresbegleitende Maßnahme .
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Anmerkung:

Nähere Informationen zum qualifizierten Seiteneinstieg in Hamburg unter https://li.hamburg.de/fortbildung/zielgruppen/seiteneinstieg

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Anerkennung von Lehramtsabschlüssen in nur einem Fach von Absolvent*innen entsprechender Studiengänge aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland als Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst
  • Nein

Studienstruktur, Studienverlauf, Studienerfolg

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Angebotene Lehramtstypen im Land
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt der Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) Gymnasien und Stadtteilschulen, Berufsschulen
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsschulen, Stadtteilschulen und (Fach-)Gymnasien
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt für Sonderpädagogik Grundschulen, Stadtteilschulen, Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), spezielle Sonderschulen
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.

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Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Ja, eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master

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Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 6 Semester 4 Semester
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Anmerkung:

Ausnahme: Bei einem Studium Bildende Kunst/Musik verlängert sich der Bachelor im LA-Typ 4 und im LA-Typ 6 (Profil Sekundarstufe) auf 8 Semester.
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 180 LP 120 LP
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Anmerkung:

Ausnahme: Bei einem Studium Bildende Kunst/Musik im LA-Typ 4 und LA-Typ 6 (Profil Sekundarstufe) umfasst der Bachelor 240 LP.
Sieht Ihr Land gemäß den Beschlüssen der KMK vom 14. März 2024 und vom 13. Juni 2024 die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter dualer Lehramtsstudiengänge als zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit neben dem grundständigen Lehramtsstudium vor? (Mehrfachantworten möglich)
  • Nein

Studieninhalte und Querschnittsthemen

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Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang / Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption Lehramtsbefähigender Masterstudiengang Vorgabe für Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 27 LP 5 (15)* LP -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 12 LP 8 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 27 LP 5 (15)* LP -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 12 LP 8 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 27 LP 5 (15)* LP -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 12 LP 8 LP -
Bildungswissenschaften 36 LP 21 LP -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 8 LP 30 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 15 LP -
Optionalbereich/Sonstiges 1 - - 9 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 60 LP 22 LP -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 8 LP 6 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 60 LP 22 LP -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 8 LP 6 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 17 LP 19 LP -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 8 LP 30 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 15 LP -
Optionalbereich/Sonstiges - - 9 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 3 84 LP 24 LP -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 9 LP 6 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 42 LP 20 LP -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 8 LP 5 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 12 LP 20 LP -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 6 LP 30 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 15 LP -
Optionalbereich/Sonstiges - - 9 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 5 42 LP 20 LP -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 12 LP 6 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 6 59 LP 49 LP -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 44 LP 0 LP -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 8 LP 30 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 15 LP -
Optionalbereich/Sonstiges 7 - - 9 LP
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Anmerkungen:

1 * Eins der drei Fächer wird vertiefend studiert. Für dieses Fach erhöht sich der fachwissenschaftliche Anteil im Masterstudiengang auf 20 LP insgesamt. Bei einem Studium von Bildende Kunst oder Musik werden 66 LP im B.Ed. und 18 LP im M.Ed. Fachwissenschaft studiert. Die fachdidaktischen Studienanteile verhalten sich wie oben beschrieben. Zweitfach ist Mathematik oder Deutsch . Ein drittes Fach entfällt.
2 Ausnahme im Bachelor: Bei der Wahl von Bildender Kunst oder Musik als Unterrichtsfach erhöht sich der Studienumfang auf 120 LP/Regelstudienzeit 8 Semester.
3 Berufliche Fachrichtung
4 Allgemeinbildendes Fach
5 Profil Sekundarstufe/Ausnahme im Bachelor: Bei der Wahl von Bildender Kunst oder Musik als Unterrichtsfach erhöht sich der Studienumfang auf 104 LP/Regelstudienzeit 8 Semester.
6 Sonderpädagogik inklusive Erkundungspraktikum im Umfang von 7 LP (B.Ed.) und zwei sonderpädagogische Schwerpunkte (Lernen plus ein weiterer).
7 Im Lehramt für Sonderpädagogik (LA-Typ 6) wird neben dem Profil Sekundarstufe auch das Profil Grundschule angeboten. Nähere Informationen zur Verteilung der Leistungspunkte auf die Teilstudiengänge finden Sie unter https://www.zlh-hamburg.de/studium/lehramtsstudiengaenge-ab-wise-2021.html.

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Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Ja, für alle Lehramtstypen
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Ja, für alle Lehramtstypen
Deutsch als Zweitsprache Ja, für alle Lehramtstypen
Demokratiebildung Ja, für bestimmte Lehramtstypen, und zwar:
LASek, LAS-Sek, LAB und insbesondere in den Fächern Sachunterricht (LAGS), Sozialwissenschaften und Geschichte.
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Ja, für alle Lehramtstypen
Medienkompetenz in einer digitalen Welt Ja, für alle Lehramtstypen
KI-Kompetenz Nein
Informatorische Grundkompetenz Nein
Inklusion/Heterogenität Ja, für alle Lehramtstypen
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Anmerkung:

Die hier genannten Querschnittsthemen sind Gegenstand von Grundlagenveranstaltungen, fachdidaktischen Einführungs- und Vertiefungsseminaren, Vorlesungsreihen und Forschungswerkstätten und werden nicht zuletzt im Rahmen der Vorbereitungs- und Begleitseminar in den schulpraktischen Studien thematisiert bzw. Anliegen orientiert reflektiert. Bei Interesse finden sich die fachspezifischen Bestimmungen der Lehramtsstudiengänge unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt.html

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In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Im Rahmen der Drucksache der Hamburger Bürgerschaft von Januar 2018 (Drs. 21/11562).
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Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Nein, aber geplant zum Semester: WiSe 2020/21 für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von - LP
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Anmerkung:

Die Drucksache 21/11562 beschreibt für die reformierten LA-Studiengänge die verbindliche Befassung mit ausgewählten "Querschnittsthemen" ohne LP-Vorgabe. (https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/60740/fortschreibung_der_reform_der_lehrerbildung_in_hamburg.pdf)

Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020.
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Geplantes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
  • Geplantes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
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Anmerkung:

Mit Einführung der neuen LA-Studiengänge ab WiSe 2020/21.

Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2019/2020. Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.

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Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Sonstige Maßnahmen: Verankerung in der Drucksache zur Reform der Lehrerbildung aus dem Jahr 2018 (Drs. 21/11562) Massnahme wird bereits umgesetzt: https://www.zlh-hamburg.de/entwicklungsvorhaben/reform-der-hamburger-lehrerbildung/neuordnung-der-lehraemter-in-hamburg-2015-2018/fortschreibung-der-reform-der-lehrerbildung-in-hamburg.pdf.
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Anmerkung:

Im Rahmen der Einführung der reformierten Lehramtsstudiengänge ist eine an den KMK Vorgaben orientierte Einbindung des Themenfeldes erfolgt.

Indikatoren-Info:

Stand: Winter 2021/2022. Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.

Theorie-Praxis-Verknüpfung und Professionsbezug

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Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbezogener Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Dauer (an der Praktikumsschule) - 12-13
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - 2/3. Mastersemester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Dauer (an der Praktikumsschule) - 12-13
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - 2./3. Mastersemester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Dauer (an der Praktikumsschule) - 12-13
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - 2./3. Mastersemester
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Dauer (an der Praktikumsschule) - 12-13
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - 2./3. Mastersemester

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Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Fachseminarleiter*innen des Studienseminars
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Anmerkung:

Schulpraktische Studien im Bachelor finden in alleiniger Verantwortung der UHH statt, das Kernpraktikum findet in Kooperation zwischen UHH (wissenschaftliche Mitarbeiter*innen) und LI (Fachseminarleitungen) statt.
Gibt es in Ihrem Land Anreize (z.B. Deputatsreduktionen, Zulagen etc.) für Lehrkräfte zur Übernahme einer Mentor*innentätigkeit, um Lehramtsstudierende während ihrer schulischen Praxisphasen zu unterstützen, zu begleiten und zu beraten?
Ja, und zwar: Entlastungszeiten im Umfang von 0,8 WAZ (für ein Schulhalbjahr) je Studierendem im Bachelorpraktikum. Entlastungszeiten im Umfang von 1,2 WAZ (für ein Schulhalbjahr) je Studierendem im Masterpraktikum.

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Gibt es durch Ihr Land bereitgestellte Unterstützungsangebote für Lehramtsstudierende während ihres Praxissemesters/während ihrer anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen), die die Vereinbarkeit mit der Studienorganisation und Studienfinanzierung fördern?
Nein

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Ist es in Ihrem Land vorgesehen, dass Praktikumsschulen, an denen Lehramtsstudierende ihre Praxisphasen bzw. ihr Praxissemester/anders benanntes Langzeitpraktikum ableisten, verbindliche Qualitätskriterien erfüllen müssen?
siehe Anmerkung
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Anmerkung:

Das Zentrum für Lehrkräftebildung Hamburg (ZLH) informiert die an den Schulen tätigen Personen (Ausbildungsbeauftragte und Mentor*innen) fortlaufend zu den vorgesehenen Qualifikationszielen, den Erwartungen an die Begleitung und Anleitung von Lehramtsstudierenden über Informationspapiere, Websites, Beratungs- und Informationsangebote für Mentorinnen und Mentoren. Die Schulen verpflichten sich, die Praktikumsbegleitung durch fachlich kompetente und vollqualifizierte Lehrkräfte zu ermöglichen.

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Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar müssen mind. 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
Ergreift Ihr Land Maßnahmen, um für Professor*innen der Fachdidaktik, neben oder im Rahmen der Professur, Möglichkeiten zu schaffen, eine Tätigkeit im Schuldienst auszuüben?
Nein

Verzahnung der Phasen der Lehrkräftebildung

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Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Nein
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Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.

Institutionalisierung und Governance

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Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Ja
Bezeichnung der Einrichtungen/Gremien
Rat des Zentrums für Lehrerbildung Hamburg s. https://www.zlh-hamburg.de/zlh/gremien/zlh-rat.html Gemeinsamer Ausschuss Lehrkräftebildung s. https://www.zlh-hamburg.de/zlh/gremien/galb.html
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Gibt es landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung fördern?
Nein
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Nein
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
Hamburg verfügt nicht über Lehrkräftebildungsgesetze, sondern nutzt Senatsdrucksachen zu aktuellen bildungspolitischen Themen, um anlassbezogen Innovationen in die Lehrkräftebildung einzubringen (zuletzt durch die Reform der Lehrerbildung/Drs. 21/11562).
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrkräftebildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Nein

Diagramm
Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrkräftebildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben.
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
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Indikatoren-Info:

Stand: Frühjahr 2022.