Die Verantwortungsstrukturen der Lehrkräftebildung sind sehr komplex und sollten klar formuliert und umgesetzt werden. Zentralisierte hochschulinterne Einrichtungen für Lehrkräftebildung (z.B. ein Zentrum für Lehrkräftebildung , eine School of Education oder eine vergleichbare Einrichtung) können landesweit gesetzlich vorgeschrieben sein. Die Hochschulen können aber auch autonom Einrichtungen der Lehrkräftebildung schaffen. Diese Zentren für Lehrkräftebildung /Schools of Education können verschiedene Organisationsformen aufweisen, z.B. als eine zentrale, fachbereichsübergreifende Einrichtung oder als eigene Fakultät. Je nach Befugnis und Ausstattung übernehmen diese Einrichtungen Aufgaben in Forschung und Lehre.