Mit Ausnahme der Länder Berlin und Saarland ist ein Studium des Lehramtstyp 6 in allen Bundesländern möglich. Insgesamt fünf Länder bieten das Studium dieses Lehramtstypen in grundständiger Form mit dem Abschluss Erstes Staatsexamen an. In den weiteren neun Ländern kann der Lehramtstyp im gestuften Modell Bachelor/Master studiert werden. Während die Regelstudienzeit für die Staatsexamensstudiengänge in drei Ländern mit neun Hochschulsemestern bemessen wird, sind in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen dafür zehn Semester vorgesehen. Für die Studiengänge mit dem Studienabschluss Bachelor sind in der Regel sechs Semester geplant, für den Abschluss Master weitere vier Semester. Allein in Rheinland-Pfalz ist ein Masterstudium in der Regel bereits in drei Hochschulsemestern zu absolvieren. In Sachsen müssen im grundständigen Studium 300 Leistungspunkte absolviert werden. Sonst beträgt der Workload für den Abschluss Erstes Staatsexamen 270 Leistungspunkte.

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Bitte nennen Sie die drei Fächer, in denen Sie bis 2027 den höchsten Bedarf für den jeweiligen Lehramtstyp sehen.
Erstes Fach Zweites Fach Drittes Fach
Baden-Württemberg 1 Förderschwerpunkt Lernen, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Förderschwerpunkt Hören - -
Bayern Emotional soziale Entwicklung Lernen Didaktik der Grundschule
Brandenburg 2 - - -
Bremen Lernbehinderten-Pädagogik Sprachbehinderten-Pädagogik Emotionale und soziale Entwicklung
Hamburg 3 Emotionale und soziale Entwicklung Lernen -
Hessen Sinnesgeschädigte alle Fachrichtungen -
Mecklenburg-Vorpommern 4 siehe Anmerkung siehe Anmerkung siehe Anmerkung
Niedersachsen Pädagogik bei Beeinträchigung der geistigen Entwicklung Pädagogik bei Beeinträchtigung der emotionalen und sozialen Entwicklung Pädagogik bei Beeinträchtigung des schulischen Lernes
Nordrhein-Westfalen 5 Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung
Rheinland-Pfalz Lernen Sozial-emotionale Entwicklung Sprache
Sachsen 6 alle Förderschwerpunkte alle Förderschwerpunkte alle Förderschwerpunkte
Sachsen-Anhalt - - -
Schleswig-Holstein Lernschwäche Sprachschwäche emotionale Entwicklung
Thüringen Pädagogik für Menschen mit Lernbeeinträchtigungen Pädagogik für Verhaltensgestörte Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung
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Anmerkungen:

1 Stand März 2020: hier wird nicht nach erstem, zweitem etc. Fach differenziert.
2 Für Lehramt Förderpädagogik seit Oktober 2020 an der Universität Potsdam: erstes Fach: Geistige Entwicklung; zweites Fach: Lernen; drittes Fach: Emotionale und soziale Entwicklung
3 Ausgewiesen sind die Fächer, Fachrichtungen und sonderpädagogischen Schwerpunkte, für die es bis zum Jahr 2027 voraussichtlich besonders günstige Einstellungsbedingungen geben wird. Der Bedarf ist dabei nicht automatisch quantitativ hoch, aber wiederkehrend.
4 Siehe im Übrigen die Website http://www.lehrer-in-mv.de/; zur Sonderpädagogik kann keine Einzelaufschlüsselung erfolgen, es besteht jedoch hoher Bedarf.
5 Die o.g. Angaben beruhen auf einer Lehrkräftebedarfsprognose von 2018, die derzeit aktualisiert wird. Zum Redaktionsschluss liegen die Ergebnisse der Aktualisierung noch nicht vor. Es wird empfohlen, sich über die Aktualisierung der Prognose zu informieren. Weiterführende Informationen sind unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Einstiegschancen/Prognosen.pdf zu finden (Stand April 2018). Diese Lehrkräftebedarfsprognose gilt bis zur zeitnahen Aktualisierung grundsätzlich weiterhin, ist jedoch sowohl zeitsensibel als auch ortsspezifisch zu betrachten. Der Bedarf in den Fächern stellt folglich nur eine Orientierungsmarke dar. Unvorhersehbare Bedarfsverschiebungen, z.B. durch eine anhaltende Zuwanderung, sind in den Prognosen nicht enthalten und erschweren verlässliche Abschätzungen erheblich. Im Bereich der Grundschulen besteht die Möglichkeit einer individuellen Profilierung für Studierende nur für das dritte Unterrichtsfach oder Lernbereich.
6 https://www.lehrerbildung.sachsen.de/download/Lwis-Prognose-Lehrerbedarf.pdf

Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Baden-Württemberg Lehramt Sonderpädagogik Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
Bayern Lehramt für Sonderpädagogik Förderschulen, mobile sonderpädagogische Dienste
Brandenburg Lehramt für Förderpädagogik Schwerpunkt auf Förderschulen
Bremen Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik Grundschulen, Oberschulen (Inklusionsklassen) und Förderzentren
Hamburg Lehramt für Sonderpädagogik Grundschulen, Stadtteilschulen, Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), spezielle Sonderschulen
Hessen Lehramt für Förderpädagogik Förderschulen; Grundschulen (Förderrichtung); Haupt- und Realschulen (im studierten Fach)
Mecklenburg-Vorpommern Lehramt für Sonderpädagogik Förderschulen und alle anderen Schularten
Niedersachsen Lehramt für Sonderpädagogik Förderschulen, alle allgemein bildenden Schulformen
Nordrhein-Westfalen Lehramt für sonderpädagogische Förderung Förderschulen, außerdem in anderen Schulformen entsprechend der fachlichen und sonderpädagogischen Anforderungen
Rheinland-Pfalz Lehramt an Förderschulen Förderschulen, zur Inklusion an allen Schularten
Sachsen Lehramt Sonderpädagogik Förderschulen
Sachsen-Anhalt Lehramt an Förderschulen Förderschulen, Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen
Schleswig-Holstein Lehramt Sonderpädagogik Förderzentren; alle Schularten (integrativ)
Thüringen Lehramt für Förderpädagogik Förderschulen, Gemeinsamer Unterricht
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Baden-Württemberg Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Bayern Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Brandenburg Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Bremen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Hamburg Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Hessen 1 Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Mecklenburg-Vorpommern Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Niedersachsen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Nordrhein-Westfalen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Rheinland-Pfalz Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Sachsen Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Sachsen-Anhalt Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Schleswig-Holstein Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Thüringen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
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Anmerkungen:

1 Abschluss lautet "Erste Staatsprüfung"
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Baden-Württemberg 6 Semester 4 Semester -
Bayern - - 9 Semester
Brandenburg 1 6 Semester 4 Semester -
Bremen 6 Semester 4 Semester -
Hamburg 2 6 Semester 4 Semester -
Hessen - - 9 Semester
Mecklenburg-Vorpommern - - 9 Semester
Niedersachsen 6 Semester 4 Semester -
Nordrhein-Westfalen 6 Semester 4 Semester -
Rheinland-Pfalz 6 Semester 3 Semester -
Sachsen - - 10 Semester
Sachsen-Anhalt 3 - - 9 Semester
Schleswig-Holstein 4 6 Semester 4 Semester -
Thüringen 6 Semester 4 Semester -
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Anmerkungen:

1 Für das Lehramt Förderpädagogik seit Oktober 2020 an der Universität Potsdam: Lehramtsbezogener/Polyvalenter Bachelor- und Masterstudiengang
2 Ausnahme: Bei einem Studium Bildende Kunst/Musik verlängert sich der Bachelor im LA-Typ 4 und im LA-Typ 6 (Profil Sekundarstufe) auf 8 Semester.
3 Für den Lehramtstyp 1 wurde die Regelstudienzeit ab dem WS 2017/2018 von 7 auf 8 Semester verlängert. Für die Lehramtstypen 3 und 4 gibt es sowohl den Abschluss als Erstes Staatsexamen (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) als auch, allerdings nur für Fächerkombinationen mit Wirtschaft,Technik oder Mathematik, den Abschluss Master of Education (Otto-von-Guericke Universität Magdeburg).
4 Lehramtstyp 4: beim Fach Musik im Bachelorstudiengang 8 Semester.
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Baden-Württemberg - - 300 LP -
Bayern - - - 270 LP
Brandenburg 1 180 LP 120 LP - -
Bremen 180 LP 120 LP 300 LP -
Hamburg 2 180* LP 120 LP - -
Hessen - - - 270 LP
Mecklenburg-Vorpommern - - - 270 LP
Niedersachsen 180 LP 120 LP 300 LP -
Nordrhein-Westfalen 180 LP 120 LP 300 LP -
Rheinland-Pfalz 3 180 LP 120 LP 300 LP -
Sachsen - - - 300 LP
Sachsen-Anhalt 4 - - - 270 LP
Schleswig-Holstein 5 180 LP 120 LP - -
Thüringen 180 LP 120 LP 300 LP -
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Anmerkungen:

1 Für das Lehramt Förderpädagogik seit Oktober 2020 an der Universität Potsdam: Lehramtsbezogener/PolyvalenterBachelor- und Masterstudiengang
2 Ausnahme: Bei einem Studium Bildende Kunst/Musik im LA-Typ 4 und LA-Typ 6 (Profil Sekundarstufe) umfasst der Bachelor 240 LP.
3 In den Lehramtstypen 1, 3 und 6 findet die Vergabe eines Masterabschlusses unter Einbeziehung des Vorbereitungsdienstes statt. Im Lehramtstyp 1 entfallen 60 LP, in den Lehramtstypen 3 und 6 jeweils 30 LP auf den Vorbereitungsdienst.
4 Staatsexamensstudiengänge mit einem Fach Kunst oder Musik umfassen beim Lehramt an Sekundarschulen 270 LP, beim Lehramt an Gymnasien 300 LP.
5 Im Fach Musik an der Musikhochschule Lübeck 240 LP im Bachelorstudiengang und 120 LP im Masterstudiengang
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer
Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können Existenz von Sonderregelungen Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Baden-Württemberg 3 - zusätzlich verpflichtend sind sonderpädagogische Grundlagen und Handlungsfelder (48 LP) RahmenVO-KM vom 27.05.2015
Bayern 5 - Didaktik der Grundschule (Didaktiken von drei Fächern) bzw. Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule (Didaktiken von drei Fächern), eine sonderpädagogische Fachrichtung (Vertiefungsfach) sowie eine zusätzliche sonderpädagogische Fachrichtung (Qualifizierungsfach) Art. 13 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG), § 90 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)
Brandenburg 1 1 - zusätzlich: 2 Förderschwerpunkte anstelle eines 2. Faches. Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV) vom 06.06.2013 (Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBl.) II Nr. 45), geändert durch Verordnung vom 16. Februar 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 10])
Bremen 3 - Es sind zwei Förderschwerpunkte im Rahmen des Studienfachs Inklusive Pädagogik zu studieren. Ergänzend zur Inklusiven Pädagogik sind Deutsch und Elementarmathematik zu studieren. Verwaltungsanweisung der Senatorin für Kinder und Bildung über die Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium. Fassung vom 20.01.2021
Hamburg 3 0 Neben dem allgemeinbildenden Fach werden zwei sonderpädagogische Schwerpunkte studiert. Prüfungsordnung
Hessen 2 3 siehe Anmerkungen - Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV)
Mecklenburg-Vorpommern 3 3 - Zwei sonderpädagogische Fachrichtungen und ein allgemeinbildendes Fach oder Grundschulfächer Deutsch und Mathematik. § 6 Lehrerbildungsgesetz M-V
Niedersachsen 4 3 - - Mit der "Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen" (Nds. Master-VO-Lehr) wurden die fachlichen Voraussetzungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst von Absolventinnen und Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge (Master of Education) niedersächsischer Hochschulen formuliert.
Nordrhein-Westfalen 5 4 - - § 11 Abs. 6 Nr. 5 Lehrerausbildungsgesetz, § 6 Lehramtszugangsverordnung
Rheinland-Pfalz 6 4 - Erweiterungsprüfung für zusätzliches Fach Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen als Erweiterungsprüfung für Lehrämter http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1xhh/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-ErwPrLehrAnerkVRPrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=12&numberofresults=37&showdoccase=1&doc.part=X
Sachsen 3 - - Lehramtsprüfungsordnung I http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12561-Lehramtspruefungsordnung_I
Sachsen-Anhalt 3 o. 4 - Weitere Fächer sind möglich; Es müssen zwei sonderpädagogische Fachrichtungen und entweder zwei Grundschulfächer oder ein Sekundarschulfach studiert werden. Staatsprüfungen: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=Lehr1StPrV+ST&psml=bssahprod.psml&max=true
Schleswig-Holstein 3 - ein allgemeinbildendes Fach und zwei sonderpädagogische Fachrichtungen Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
Thüringen 7 4 - Zwei sonderpädagogische Fachrichtungen sowie zwei allgemeinbildende Fächer (Mathematik oder Deutsch bzw. Englisch) § 15 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
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Anmerkungen:

1 Für Lehramt Förderpädagogik ab Oktober 2020 an der Universität Potsdam: Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen: 2; Sonderregelung: Ein Fach der Sekundarstufe I und Förderpädagogik (2 sonderpädagogische Fachrichtungen); QUelle: Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV) vom 06.06.2013 (Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBl.) II Nr. 45), geändert durch Verordnung vom 16. Februar 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 10])
2 Die Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können, ist rechtlich nicht begrenzt./ Sonderpädagogische Lehrämter: 2 Fachrichtungen und ein Fach
3 http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-LehrBiGMV2013rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
4 Beim Lehramt an berufsbildenden Schulen werden ein Unterrichtsfach und eine berufliche Fachrichtung studiert. Beim Lehramt für Sonderpädagogik werden ein Unterrichtsfach und Sonderpädagogik in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen studiert.
5 Lernbereiche, berufliche Fachrichtungen und sonderpädagogische Fachrichtungen werden hier als Fächer gezählt. Die Sonderregelungen werden nur auf die Zahl der Fächer bezogen, so dass Sonderregelungen, die das Studium einer sonderpädagogischen Fachrichtung anstelle eines Unterrichtsfachs/einer berufl. Fachrichtung ermöglichen, nicht angegeben werden.
6 Lehramtstyp 1: Fach 1 (Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache), Fach 2 (frei wählbar), Fach 3 (Grundschulbildung mit den Lernbereichen Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Sachunterricht/Naturwissenschaften, Ästhetische Bildung sowie Profilbereiche Religion, Musik, Bildende Kunst oder Sport)
7 http://landesrecht.thueringen.de/jportal/;jsessionid=052521C459865D91E43E209F69BFF540.jp21?quelle=jlink&query=LehrBiG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-LehrBiGTHV2P11

Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Vorgabe für Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 BW: k.A.
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 39
HH: 42
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: k.A.
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 24
HH: 20
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: mindestens 60
BY: -
NW: 55
NI: 60
BB: mind. 72
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 98
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 105
BW: -
BY: 90
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 30
RP: -
SN: 50
ST: 25
SH: -
MV: -
TH: -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 9
HH: 12
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 6
HH: 6
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: 15
NI: -
BB: mind. 18
HB: -
HH: -
HE: -
RP: mindestens 14
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 10-15
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 30
RP: -
SN: -
ST: 15
SH: -
MV: -
TH: -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 39
HH: 59
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 6
HH: 49
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: mindestens 20
BY: -
NW: 55
NI: 80
BB: mind. 45
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 98
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 75-85
BW: -
BY: 30
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 60
RP: -
SN: 50
ST: 25
SH: -
MV: -
TH: -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 12
HH: -
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 12
HH: -
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: 15
NI: -
BB: mind. 40
HB: -
HH: -
HE: -
RP: mindestens 14
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 10-15
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SN: -
ST: 15
SH: -
MV: -
TH: -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 5 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 15
HH: -
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 6
HH: -
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: mind. 40
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 60
RP: -
SN: 65
ST: 45
SH: -
MV: -
TH: -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 6 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 9
HH: -
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 12
HH: -
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: 70
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SN: 15
ST: 35
SH: -
MV: -
TH: -
Bildungswissenschaften 7 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 42
HH: 44
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 18
HH: 0
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: 45
BY: -
NW: 26
NI: 90
BB: mind. 30
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 34
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 30
BW: -
BY: 43
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 60
RP: -
SN: mind. 55
ST: 65
SH: -
MV: 60
TH: -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 8 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 12
HH: 8
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: mind. 20
HB: 15
HH: 30
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: 34
BY: -
NW: 25
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 14
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 30
BW: -
BY: 12
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SN: 25
ST: 25
SH: -
MV: 15
TH: -
Abschlussarbeit/-prüfung 9 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 12
HH: 10
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 21
HH: 15
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: 21
BY: -
NW: 28
NI: 35
BB: mind. 21
HB: -
HH: -
HE: -
RP: 26
SN: -
ST: -
MV: -
TH: 30
BW: -
BY: 10
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 30
RP: -
SN: 30
ST: 15
SH: -
MV: 15
TH: -
Optionalbereich/Sonstiges 10 BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: 114
BY: -
NW: 6
NI: 35
BB: mind. 19
HB: -
HH: 9
HE: -
RP: -
SN: -
ST: -
MV: -
TH: -
BW: -
BY: 15
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SN: 10
ST: 5
SH: -
MV: -
TH: -
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Anmerkungen:

1 BW: Fachwissenschaften und Fachdidaktik sind zusammengefasst NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. NI: (davon jeweils mindestens 1/4 Fachdidaktik und Fachpraktika) BE: 145 ECTS insgesamt (erstes und zweites Unterrichtsfach) HB: Mindestanteil - Inklusive Pädagogik an Grundschulen immer als Großes Fach. Bachelor: 39 LP, Master: 24 LP HH: Profil Sekundarstufe/Ausnahme im Bachelor: Bei der Wahl von Bildender Kunst oder Musik als Unterrichtsfach erhöht sich der Studienumfang auf 104 LP/Regelstudienzeit 8 Semester. HE: Fach SN: Erster sonderpädagogischer Förderschwerpunkt TH: § 15 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG); zwei sonderpädagogische Fachrichtungen einschließlich sonderpädagogisch grundlegender Fächer.
2 BW: in Fachwissenschaften integriert NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. NI: Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaft integriert. BE: 67 ECTS insgesamt (erstes und zweites Unterrichtsfach) HB: Mindestanteil Studienfach Inklusive Pädagogik, Bachelor 9 LP, Master 6 LP im Wahlpflichtbereich innerhalb des "Anfangsunterrichts in heterogenen Lerngruppen " eines nicht gewählten Unterrichtsfachs
3 BW: Grundbildung Deutsch oder Mathematik: Fachwissenschaften und Fachdidaktik sind zusammengefasst NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. NI: Die Angaben beziehen sich auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen (davon jeweils mindestens 1/4 Fachdidaktik und Fachpraktika). BE: 145 ECTS insgesamt (erstes und zweites Unterrichtsfach) BB: 1. Förderschwerpunkt. Anstelle eines zweiten Unterrichtsfaches (Sekundarstufe) tretten zwei Förderschwerpunkte im Umfang von jeweils mindestens 40 LP. HB: Mindestanteil Bachelor: 39 LP. Master: 6 LP HH: Sonderpädagogik inklusive Erkundungspraktikum im Umfang von 7 LP (B.Ed.) und zwei sonderpädagogische Schwerpunkte (Lernen plus ein weiterer). HE: Förderpädagogische Fachrichtung 1 SN: Zweiter sonderpädagogischer Förderschwerpunkt TH: Mindestens 2 allgemeinbildende Fächer (davon Deutsch oder Mathematik) 105 LP, davon je Fach 10-15 LP Fachdidaktik.
4 BW: in Fachwissenschaften integriert NW: Die für die Unterrichtsfächer angegebenen LP enthalten jeweils im Umfang von mindestens 15 LP fachdidaktische Leistungen. NI: Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der sonderpädagogischen Fachrichtungen integriert. BE: 67 ECTS insgesamt (erstes und zweites Unterrichtsfach) BB: Allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik HB: Mindestanteil Bachelor: 12 LP (inkl. 3 LP Praxisorientierte Elemente), Master: 12 LP
5 NW: Neben zwei Unterrichtsfächern mit je 55 LP müssen zwei sonderpädagogische Fachrichtungen mit 50 und 55 LP studiert werden. BB: 2. Förderchwerpunkt. Anstelle eines zweiten Unterrichtsfaches (Sekundarstufe) tretten zwei Förderschwerpunkte im Umfang von jeweils mindestens 40 LP. HB: Mindestanteil Kleines Fach Bachelor: 15 LP, Master: 6 LP HE: Förderpädagogische Fachrichtung 2
6 BY: Didaktik der Grundschule oder Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule HB: Mindestanteil Kleines Fach Bachelor: 9 LP, Master: 12 LP
7 BY: Pädagogik, Psychologie, Gesellschaftswissenschaften (8 LP) NI: inklusive Sozialpraktikum und förderdiagnostisches Praktikum BE: 26 ECTS Ewi + 7 ECTS DaZ HB: Universität Bremen: Bachelor Bereich Erziehungswissenschaften 27 LP, Umgang mit Heterogänität 6 LP, Schlüsselqualifikationen 3 LP, Orientierungspraktikum 6 LP. Master: Bereich Erziehungswissenschaften 9 LP, Umgang mit Heterogenität 9 LP RP: ab 5. Semester (zusätzlich) Bildungswissenschaften als Teilbereich in Sonderpädagogik SN: davon auf inklusionspädagogische Inhalte mind. 5 LP und auf allgemeine sonderpädagogische Inhalte mind. 15 LP TH: In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung zu vermitteln.
8 BW: Orientierungs- und Einführungspraktikum (3 Wochen), Integriertes Semesterpraktikum (12 Wochen), Blockpraktikum 2. Fachrichtung (4 Wochen); Professionalisierungspraktikum (3 Wochen) BY: Leistungspunkte für Praktika sind nur ausgewiesen, soweit sie von der Universität begleitet werden. Für das 3-4-wöchige Orientierungspraktikum und das Betriebspraktikum sind keine Leistungspunkte vorgesehen. Leistungspunkte für verschiedene verpflichtende Praktika sind in den Fächern/Studienbereichen integriert und hier nicht gesondert aufgeführt. NW: Die Praxiselemente des Bachelorstudiums sind in den LP der Bildungswissenschaften enthalten. Das Praxissemester umfasst zusätzlich 25 LP. NI: Die LP für Praktika werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken integriert. BB: Mindestanforderung für das Schulpraktikum im Masterstudium (Praxissemester); LP für Praktika im Bachelor werden im Rahmen der vorgesehenen Studienbereiche von der Hochschule vergeben. HB: Bachelor: 6 LP Praxisorientierte Elemente, 6 LP Orientierungspraktikum. Master: Das Praxissemester (27 LP) besteht aus 3 LP Begleitveranstaltungen pro Fach, plus 3 LP in Erziehungswissenschaft und 15 LP Schulpraxis HE: In den LP für Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten. SN: Umfang der Praktika in den Fachrichtungen, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften insgesamt 25 LP (LP sind teilweise anteilig in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten).
9 HB: Bachelorarbeit: 12 LP, Masterarbeit: 21 LP TH: Bachelorarbeit: 10 LP. Sie bezieht sich auf eines der allgemeinbildenden Fächer einschließlich der Fachdidaktiken oder auf bildungswissenschaftliche Themen. Masterarbeit: 20 LP. Sie bezieht sich auf sonderpädagogische Themen.
10 BW: verpflichtend: sonderpädagogische Fachrichtungen 66 LP (erste Fachrichtung: mindestens 38 LP, zweite Fachrichtung: mindestens 20 LP); sonderpädagogische Grundlagen 18 LP, drei sonderpädagogische Handlungsfelder 30 LP NW: Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (verpflichtend mit 6 LP). NI: Diese LP können von den Hochschulen im Rahmen ihrer jeweiligen Curricula auf die anderen Bereiche verteilt werden. BB: Variable Leistungspunkte, welche durch die Hochschule vergeben werden (z.B. für Angebote in den Studienbereichen oder weitere Angebote). Bei der Vergabe ist von der Hochschule zu beachten, dass der Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen in den fachdidaktischen, bildungswissenschaftlichen und schulpraktischen Studien zusammen mindestens ein Drittel des Gesamtstudienumfangs beträgt. HB: An der Universität Bremen wird den Zwei-Fächer-Bacherlorstudiengang "Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen seit dem WS 2018/19 angeboten. HH: Im Lehramt für Sonderpädagogik (LA-Typ 6) wird neben dem Profil Sekundarstufe auch das Profil Grundschule angeboten. Nähere Informationen zur Verteilung der Leistungspunkte auf die Teilstudiengänge finden Sie unter https://www.zlh-hamburg.de/studium/lehramtsstudiengaenge-ab-wise-2021.html. RP: Der Anteil der Fachdidaktik beträgt mindestens 15 % der LP für Fachwissenschaften. SN: Ergänzungsstudien MV: Die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen und ein allgemein bildendendes Fach oder ausgewählte Elemente der Grundschulpädagogik einschließlich ihrer Fachdidaktiken umfassen insgesamt 180 LP. TH: Nach dem Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10%, bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15% abweichen. Die Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der Bachelor- und Masterarbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Die schulpraktischen Studien werden durch vorausgehende fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienanteile vorbereitet. Ferner sind grundlegende Kenntnisse der Sprecherziehung, der musisch-rhythmischen und künstlerisch-ästhetischen Erziehung sowie für das Grundschullehramt relevante Kenntnisse aus der Sonder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
In welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaft) muss die Abschlussarbeit geschrieben werden?
Fachwissenschaft Fachdidaktik Bildungswissenschaften Keine landesweiten Vorgaben
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter BW: Ja
MV: Ja
RP: Ja
BB: -
NI: Ja
BY: Ja
BW: Ja
MV: -
RP: Ja
BB: -
NI: Ja
BY: -
BW: Ja
MV: -
RP: -
BB: -
NI: Ja
BY: -
BW: -
MV: -
RP: -
BB: -
NI: -
BY: -

Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Dauer (an der Praktikumsschule) BW: 12 Wochen
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: 34
HE: -
SN: -
SH: -
BW: -
NW: 5 Monate
NI: -
BB: -
HB: 1 Schulhalbjahr
HH: 65 Tage
HE: -
SN: -
SH: 10-14 Wochen
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SH: -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) BW: 34
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: 15
HE: -
SN: -
SH: -
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: 27
HH: 30
HE: -
SN: -
SH: 30
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SH: -
Studiensemester BW: nicht vor dem 3. Semester
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: 2 und 3
HE: -
SN: -
SH: -
BW: -
NW: 2. oder 3.
NI: -
BB: -
HB: Im 2. Semester
HH: 2. und 3.
HE: -
SN: -
SH: 3. Mastersemester
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: -
RP: -
SH: -
Verantwortung BW: 1
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: 1
HE: -
SN: -
SH: -
BW: -
NW: 3
NI: 4
BB: -
HB: 1
HH: 3
HE: -
SN: -
SH: 1
BW: -
NW: -
NI: -
BB: -
HB: -
HH: -
HE: 1
RP: -
SH: -
Info Button

Anmerkung:

BW: Lehramtstyp 1 (Bachelor): Dauer 12 Wochen, LP: 30 (ges. für 3 Wochen OSP und 12 Wochen ISP); Lehramtstyp 3 (Master): Dauer 12 Wochen, LP: 30 (ges. für 3 Wochen OSP und 12 Wochen ISP); Lehramtstyp 4 (Master): Dauer 12 Wochen, LP: 16; Lehramtstyp 6 (Bachelor): Dauer 12 Wochen, LP: 34 (ges. für 3 Wochen OSP, 12 Wochen ISP, 4 Wochen Blockpraktikum)

BB: Es handelt sich bei dem Umfang um die Vorgaben der Hochschule. (Link:http://bravors.brandenburg.de). Insgesamt werden von der Hochschule für das Praktikum 24 LP vergeben (9 LP für begleitende Veranstaltungen, 15 LP für das Praktikum). Weitere Informationen: https://www.uni-potsdam.de/de/zelb/praktika/schulpraktikum-ma Das Praxissemester dauert 16 Wochen, davon sind die Studierenden 14 Wochen an der Praktikumsschule. Die 16 Wochen beinhalten auch eine Vorbereitungs- und eine Nachbereitungswoche.

HE: Gültig ab Studienbeginn WS 2023/24: Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums ist ein Pflichtmodul der Lehramtsstudiengänge mit 30 Leistungspunkten, wobei zehn Leistungspunkte auf das Grundpraktikum und 20 Leistungspunkte auf das Praxissemester entfallen; eine Abweichung von dieser Verteilung der Leistungspunkte ist im Umfang von bis zu vier Leistungspunkten möglich, wenn die jeweilige Studien- oder Praktikumsordnung dies vorsieht. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums setzt sich aus einem Grundpraktikum in der ersten und einem Praxissemester in der zweiten Hälfte des jeweiligen Studiengangs zusammen.

SH: Das Praxissemester wird von der Hochschule verantwortet und in Kooperation mit dem Studienseminar (IQSH) umgesetzt.

Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen?
Land Thema
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden.
Bayern Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: In den fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und inhaltlichen Prüfungsanforderungen für die Erste Staatsprüfung sind entsprechende Vorgaben getroffen.
Bremen Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: Wissenschaftsplan, hochschulspezifische Zielvereinbarung, Umsetzung der KMK-Rahmenvereinbarungen im Akkreditierungsverfahren
Hamburg Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Hessen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
Nein, aber geplant:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
Mecklenburg-Vorpommern Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Niedersachsen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
Nordrhein-Westfalen 1 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Sonstiges, und zwar: Didaktische Aspekte einer reflektierten Koedukation, Förderung von Alphabetisierung und Grundbildung, Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler
Rheinland-Pfalz Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Sachsen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Nein, aber geplant:
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
Sachsen-Anhalt Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Nein, aber geplant:
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
Schleswig-Holstein 2 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
Thüringen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Info Button

Anmerkungen:

1 Die Angaben beziehen sich auf Vorgaben in unterschiedlichen Formen in Lehrerausbildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung, Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen und im Kerncurriculum des Vorbereitungsdienstes; "Vorgaben" sind in der Regel nicht auf (bestimmte) Lehrveranstaltungen bezogen.
2 Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15. Juli 2014