Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?

2022
Ja
Nein
2020
Ja
Nein
2017
Ja
Nein
2016
Ja
Nein
2015
Ja
Nein
2014
Ja
Nein
2013
Ja
Nein
2012
Ja
Nein
Neben hochschulischen Einrichtungen, wie etwa Zentren für Lehrerbildung, kann es Gremien auf Landesebene geben, die als zentrale und koordinierende Institution fungieren. Diese Gremien können die Hochschulen des jeweiligen Landes übergreifend mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleiten.
Diese Darstellung beruht auf Angaben aller Länder, die geantwortet haben und auf die diese Frage zutrifft. Bei der Diagrammanzeige kann zwischen absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausgewählt werden.
Anmerkungen
  • Berlin: Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=LehrBiG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
  • Brandenburg:
  • Sachsen-Anhalt: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg: Zentrum für Lehrerbildung, Otto-von-Guericke Universität Magdeburg: Zentrum für Lehrerbildung. Es handelt sich um Gremien, die eng mit dem Wissenschaftsministerium und dem Bildungsministerium zusammenarbeiten und die beim Rektorat der jeweiligen Universität verortet sind. Darüber hinaus existiert kein übergeordnetes Gremium.
  • Schleswig-Holstein: Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
  • Brandenburg:
  • Sachsen-Anhalt: Es handelt sich um Gremien, die eng mit dem Wissenschaftsministerium und Kultusministerium zusammen arbeiten und die beim Rektorat der jeweiligen Universität verortet sind. Darüber hinaus existiert kein übergeordnetes Gremium.
  • Schleswig-Holstein: Kooperationsvertrag zwischen der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein, der Universität Flensburg und dem Leibniz-Institut für Pädagogik der Naturwissenschaften. Zu den Mitgliedern des Gremiums zählen jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Schulministeriums und eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Wissenschaftsministeriums.
  • Brandenburg:
  • Schleswig-Holstein: Kooperationsvertrag zwischen der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein, der Universität Flensburg und dem Leibniz-Institut für Pädagogik der Naturwissenschaften. Zu den Mitgliedern des Gremiums zählen jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Schulministeriums und Vertreterin bzw. ein Vertreter des Wissenschaftsministeriums.
  • Schleswig-Holstein: Kooperationsvertrag zwischen der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein, der Universität Flensburg und dem Leibnitz-Institut für Pädagogik der Naturwissenschaften. Zu den Mitgliedern des Gremiums zählen jeweils ein Vertreter des Schulministeriums und ein Vertreter des Wissenschaftsministeriums.
  • Schleswig-Holstein: Kooperationsvertrag zwischen der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein, der Universität Flensburg und dem Leibnitz-Institut für Pädagogik der Naturwissenschaften. Zu den Mitgliedern des Gremiums zählen jeweils ein Vertreter des Schulministeriums und ein Vertreter des Wissenschaftsministeriums.