Vorschrift zur Einführung von Zentren für Lehrerbildung / Schools of Education
Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrerbildung)?
2022
Ja, diese sind landesweit vorgegeben
Ja, diese sind nicht landesweit vorgegeben, sondern werden autonom von den Hochschulen initiiert
Nein
2020
Ja, diese sind landesweit vorgegeben
Ja, diese sind nicht landesweit vorgegeben, sondern werden autonom von den Hochschulen initiiert
Nein
2017
Ja, diese sind landesweit vorgegeben
Ja, diese sind nicht landesweit vorgegeben, sondern werden autonom von den Hochschulen initiiert
Nein
2016
Ja, diese sind landesweit vorgegeben
Ja, diese sind nicht landesweit vorgegeben, sondern werden autonom von den Hochschulen initiiert
Nein
2015
Ja, diese sind landesweit vorgegeben
Ja, diese sind nicht landesweit vorgegeben, sondern werden autonom von den Hochschulen initiiert
Nein
2014
Ja, diese sind landesweit vorgegeben
Ja, diese sind nicht landesweit vorgegeben, sondern werden autonom von den Hochschulen initiiert
Nein
Zentren für Lehrerbildung und Schools of Education sind zentrale, hochschulinterne Einrichtungen, die für die Lehrerbildung an einer Hochschule zuständig sind und als Koordinierungsstelle zwischen den einzelnen Bereichen der Lehrerbildung (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaft) dienen. Die Einführung solcher Einrichtungen für Lehrerbildung wird entweder durch landesweite Vorgabe oder hochschulspezifisch vorgegeben.
Anmerkungen
- Baden-Württemberg: An den Universitäten des Landes bestehen aufgrund eines Ministerratsbeschlusses von 2003 jeweils Zentren für Lehrerbildung, die an einigen Standorten im Rahmen der Schools of Education weiterentwickelt wurden. Die sechs Pädagogischen Hochschulen beschäftigen sich institutionalisiert überwiegend mit Lehrerbildung und stellen somit eine klar verantwortliche Institution für die Lehrerbildung dar. Im Zuge der Reform der Lehrerbildung in Baden-Württemberg und im Zuge der Qualitätsoffensive Lehrerbildung des BMBF wurden fünf Schools of Education eingerichtet. Vier der fünf Schools stellen einen Hochschulverbund aus einer Universität und einer Pädagogischen Hochschule dar, ggf. unter Einbindung weiterer Vertreter lehrerbildender Hochschulen (z.B. Kunst- und Musikhochschule).
- Berlin: Zentren für Lehrkräftebildung bzw. Schools of Education als Zentralinstitute
- Brandenburg: Gemäß § 71 Absatz 1 Satz 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) wird dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) die Zuständigkeit für die in § 2 der Verordnung über das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLBV) bestimmten Aufgaben der Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Potsdam übertragen.
- Sachsen-Anhalt: Die Schaffung derartiger Einrichtungen an den Universitäten wurde im Jahr 2004 mit der Zielvereinbarung zwischen Landesregierung und Hochschulen ausgelöst.
- Mecklenburg-Vorpommern: Die Vorgaben sind in § 3 Abs. 2 Lehrerbildungsgesetz M-V (2014) schriftlich fixiert.
- Baden-Württemberg: An den Universitäten des Landes bestehen aufgrund eines Ministerratsbeschlusses von 2003 jeweils Zentren für Lehrerbildung, die an einigen Standorten im Rahmen der Schools of Education weiterentwickelt wurden. Die sechs Pädagogischen Hochschulen beschäftigen sich institutionalisiert überwiegend mit Lehrerbildung und stellen somit eine klar verantwortliche Institution für die Lehrerbildung dar. Im Zuge der Reform der Lehrerbildung in Baden-Württtemberg und im Zuge der Qualitätsoffensive Lehrerbildung des BMBF wurden fünf Schools of Education eingerichtet. Vier der fünf Schools stellen einen Hochschuleverbund aus einer Universität und einer Pädagogischen Hochschule dar, ggf. unter Einbindung weiterer Vertreter lehrerbildender Hochschulen (z.B. Kunst- und Musikhochschule).
- Berlin: Zentren für Lehrkräftebildung bzw. Schools of Education als Zentralinstitute
- Brandenburg: Gemäß § 71 Absatz 1 Satz 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) wird dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) die Zuständigkeit für die in § 2 der Verordnung über das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLBV) bestimmten Aufgaben der Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Potsdam übertragen.
- Sachsen-Anhalt: Die Schaffung derartiger Einrichtungen an den Universitäten wurde im Jahr 2004 mit der Zielvereinbarung zwischen Landesregierung und Hochschulen ausgelöst.
- Mecklenburg-Vorpommern: Die Vorgaben sind in § 3 Abs. 2 Lehrerbildungsgesetz M-V (2014) schriftlich fixiert.
- Baden-Württemberg: An den Universitäten des Landes bestehen aufgrund eines Ministerratsbeschlusses von 2003 jeweils Zentren für Lehrerbildung. Die sechs Pädagogischen Hochschulen beschäftigen sich institutionalisiert überwiegend mit Lehrerbildung und stellen somit eine klar verantwortliche Institution für die Lehrerbildung dar. Im Zuge der Reform der Lehrerbildung in Baden-Württtemberg und im Zuge der Qualitätsoffensive Lehrerbildung des BMBF wurden fünf Schools of Education eingerichtet. Vier der fünf Schools stellen einen Hochschuleverbund aus einer Universität und einer Pädagogischen Hochschule dar, ggf. unter Einbindung weiterer Vertreter lehrerbildender Hochschulen (z.B. Kunst- und Musikhochschule).
- Berlin: Zentren für Lehrkräftebildung bzw. Schools of Education als Zentralinstitute
- Brandenburg: Gemäß § 71 Absatz 1 Satz 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) wird dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) die Zuständigkeit für die in § 2 der Verordnung über das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLBV) bestimmten Aufgaben der Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Potsdam übertragen.
- Sachsen-Anhalt: Die Schaffung derartiger Einrichtungen an den Universitäten wurde im Jahr 2004 mit der Zielvereinbarung zwischen Landesregierung und Hochschulen ausgelöst.
- Baden-Württemberg: Lehrerbildungszentren bestehen aufgrund eines Ministerratsbeschlusses von 2003 an den neun Landesuniversitäten. Zudem werden im Zuge der Reform der Lehrerbildung in Baden-Württemberg und der Qualitätsoffensive Lehrerbildung fünf Professional Schools of Education eingerichtet (auch hochschulübergreifend). Eine Ausnahme bilden die Pädagogischen Hochschulen, die sich institutionalisiert überwiegend mit Lehrerbildung beschäftigen und somit eine klar verantwortliche Institution für die Lehrerbildung darstellen.
- Berlin: Zentren für Lehrerbildung bzw. Schools of Education als Zentralinstitute
- Brandenburg: Gemäß § 71 Absatz 1 Satz 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) wird dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) die Zuständigkeit für die in § 2 der Verordnung über das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLBV) bestimmten Aufgaben der Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Potsdam übertragen.
- Sachsen-Anhalt: Die Schaffung derartiger Einrichtungen an den Universitäten wurde mit der Zielvereinbarung zwischen Landesregierung und Hochschulen ausgelöst.
- Baden-Württemberg: Lehrerbildungszentren bestehen aufgrund eines Ministerratsbeschlusses von 2003 an den neun Landesuniversitäten. Zudem werden im Zuge der Reform der Lehrerbildung in Baden-Württemberg und der Qualitätsoffensive Lehrerbildung fünf Professional Schools of Education eingerichtet (auch hochschulübergreifend). Eine Ausnahme bilden die Pädagogischen Hochschulen, die sich institutionalisiert überwiegend mit Lehrerbildung beschäftigen und somit eine klar verantwortliche Institution für die Lehrerbildung darstellen.
- Berlin: Zentren für Lehrerbildung als Zentralinstitute
- Brandenburg: Gemäß § 71 Absatz 1 Satz 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) wird dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) die Zuständigkeit für die in § 2 der Verordnung über das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLBV) bestimmten Aufgaben der Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Potsdam übertragen.
- Sachsen-Anhalt: Die Schaffung derartiger Einrichtungen an den Universitäten wurde mit der Zielvereinbarung zwischen Landesregierung und Hochschulen ausgelöst.
- Baden-Württemberg: Eine Ausnahme bilden die Pädagogischen Hochschulen, die sich institutionalisiert überwiegend mit Lehrerbildung beschäftigen und somit eine klar verantwortliche Institution für die Lehrerbildung darstellen.
- Brandenburg: Gemäß § 71 Absatz 1 Satz 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) wird dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) die Zuständigkeit für die in § 2 der Verordnung über das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLBV) bestimmten Aufgaben der Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Potsdam übertragen.
- Sachsen-Anhalt: Die Schaffung derartiger Einrichtungen an den Universitäten wird mit der Zielvereinbarung ausgelöst.